Urteil
5 U 172/11
Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGK:2012:0418.5U172.11.00
6mal zitiert
1Zitate
Zitationsnetzwerk
7 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 13.7.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 154/07 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1) zu 98% und der Klägerin zu 2) zu 2% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Entscheidungsgründe
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 13.7.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 154/07 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1) zu 98% und der Klägerin zu 2) zu 2% auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten. Die Revision wird nicht zugelassen.