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Urteil

9 U 190/95

Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGHAM:1996:0130.9U190.95.00
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Tenor

Die Berufung der Klagerin gegen das am 12. September 1995 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klagerin auferlegt.

Das Urteil ist vorlaufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klagerin in Höhe von 4.342,83 DM.

Entscheidungsgründe
Die Berufung der Klagerin gegen das am 12. September 1995 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klagerin auferlegt. Das Urteil ist vorlaufig vollstreckbar. Es beschwert die Klagerin in Höhe von 4.342,83 DM.