Beschluss
20 W 70/23
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGD:2023:0928.20W70.23.00
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Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2023 teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass sich das gegen die Schuldnerin festgesetzte Ordnungsmittel auf Ordnungsgeld in Höhe von 80.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 10.000 € ein Tag Ordnungshaft, reduziert.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Gläubigerin zu 1/3 und die Schuldnerin zu 2/3.
Entscheidungsgründe
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2023 teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass sich das gegen die Schuldnerin festgesetzte Ordnungsmittel auf Ordnungsgeld in Höhe von 80.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 10.000 € ein Tag Ordnungshaft, reduziert. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Gläubigerin zu 1/3 und die Schuldnerin zu 2/3.