Beschluss
15 U 230/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGD:2012:0525.15U230.09.00
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Tenor
Nachdem die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Beklagte keinen Kostenantrag stellen wird.
Entscheidungsgründe
Nachdem die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Beklagte keinen Kostenantrag stellen wird.