Beschluss
1 ORs 19/24
OLG Celle, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGCE:2024:0723.1ORS19.24.00
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Leitsätze
Ob die Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 Abs. 1 StGB geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der Äußerung zu bestimmen.
Entscheidungsgründe
Ob die Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 Abs. 1 StGB geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der Äußerung zu bestimmen.