OffeneUrteileSuche
Beschluss

6 W 166/23

OLG Celle, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGCE:2024:0102.6W166.23.00
1mal zitiert

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
Zu der Frage, ob im Rahmen der Abhilfeprüfung ( § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ) das Ausgangsgericht berechtigt ist, die Aussetzung des Verfahrens ( § 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG ) anzuordnen.
Entscheidungsgründe
Zu der Frage, ob im Rahmen der Abhilfeprüfung ( § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ) das Ausgangsgericht berechtigt ist, die Aussetzung des Verfahrens ( § 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG ) anzuordnen.