Beschluss
6 W 166/23
OLG Celle, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGCE:2024:0102.6W166.23.00
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Leitsätze
Zu der Frage, ob im Rahmen der Abhilfeprüfung ( § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ) das Ausgangsgericht berechtigt ist, die Aussetzung des Verfahrens ( § 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG ) anzuordnen.
Entscheidungsgründe
Zu der Frage, ob im Rahmen der Abhilfeprüfung ( § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ) das Ausgangsgericht berechtigt ist, die Aussetzung des Verfahrens ( § 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG ) anzuordnen.