Urteil
14 U 75/23
OLG Celle, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGCE:2023:1129.14U75.23.00
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Leitsätze
1. Ein sog. Scheinurteil ist ein wirkungsloses Urteil, das keine instanzbeendende Wirkung entfalten kann. 2. Gegenüber einem Scheinurteil ist gleichwohl die Berufung der statthafte Rechtsbehelf, um den äußeren Anschein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung zu beseitigen. 3. Auf die demnach statthafte Berufung gegen ein solches Urteil ist dieses aufzuheben und der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen. Eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts gem. § 540 ZPO ist nicht möglich. 4. Zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung.
Entscheidungsgründe
1. Ein sog. Scheinurteil ist ein wirkungsloses Urteil, das keine instanzbeendende Wirkung entfalten kann. 2. Gegenüber einem Scheinurteil ist gleichwohl die Berufung der statthafte Rechtsbehelf, um den äußeren Anschein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung zu beseitigen. 3. Auf die demnach statthafte Berufung gegen ein solches Urteil ist dieses aufzuheben und der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen. Eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts gem. § 540 ZPO ist nicht möglich. 4. Zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung.