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Beschluss

2 U 27/23

OLG Celle, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGCE:2023:0920.2U27.23.00
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Leitsätze
Zur Frage, ob die nachträgliche Errichtung einer dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB genügenden Vereinbarung Wirkung ex nunc oder ex tunc entfaltet.
Entscheidungsgründe
Zur Frage, ob die nachträgliche Errichtung einer dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB genügenden Vereinbarung Wirkung ex nunc oder ex tunc entfaltet.