V ZR 185/10
OLG, Entscheidung vom
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Entscheidungsgründe
Zurück Kammergericht 19. Juli 2011 1 W 491/11 BGB § 705; GBO §§ 19, 22, 47 Zur grundbuchlichen Umsetzung des Ausscheidens eines GbR-Gesellschafters Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau RNotZ – Forum Rechtsprechung in Leitsätzen 1. Liegenschaftsrecht – Gesicherte Wasserversorgung eines zu Wohnzwecken veräußerten Grundstücks als Sollbeschaffenheit (BGH, Urteil vom 8. 4. 2011 – V ZR 185/10) BGB a. F. §§ 459; 463 Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung davon abhängt, dass ein Nachbar die Mitnutzung seiner Leitungen auf freiwilliger Basis (weiterhin) gestattet, ist mit einem Fehler behaftet. (Fundstellen: Beck-Online; juris; Homepage des BGH; NJW 2011, 2128 ) 2. Liegenschaftsrecht – Zur grundbuchlichen Umsetzung des Ausscheidens eines GbR-Gesellschafters (KG, Beschluss vom 19. 7. 2011 – 1 W 491/11) BGB § 705 GBO §§ 19; 22; 47 Für die bloße Löschung eines nach § 47 Abs. 2 GBO gebuchten Gesellschafters bedarf es neben der formgerechten Berichtigungsbewilligung des Ausgeschiedenen keiner Bewilligung der weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gem. §§ 19, 22 Abs. 2 GBO . (Fundstellen: Beck-Online; juris; NJOZ 2011, 2025) 3. Liegenschaftsrecht – Zur Verfügungsmacht des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren (OLG Hamm, Beschluss vom 4. 11. 2011 – 15 W 698/10) GBO § 29 InsO § 313 Die Verfügungsbefugnis des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung einer Immobilie des Insolvenzschuldners wird durch § 313 Abs. 3 S. 1 InsO nicht beschränkt. (Fundstellen: juris; DNotI Online Plus; ZInsO 2011, 2279 ; NJW Spezial 2012, 22) 4. Erbrecht – Zur Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Heimträgers (BGH, Beschluss vom 26. 10. 2011 – IV ZB 33/10) BGB § 134 HeimG § 14 Das Testament des Angehörigen eines Heimbewohners, mit dem der Heimträger zum Nacherben eingesetzt wird und von dem dieser erst nach dem Tode des Erblassers erfährt, ist nicht nach § 14 Abs. 1 HeimG i. V. m. § 134 BGB unwirksam. (Fundstellen: Beck-Online; juris; NJW 2012, 155 ; ZEV 2012, 39) 5. Erbrecht – Zur Möglichkeit von Hilfsanträgen im Beschwerdeverfahren nach FamFG (hier: Erbscheinsverfahren) (OLG Hamm, Beschluss vom 9. 11. 2011 – 15 W 635/10) FamFG § 69 ZPO § 533 UnterGeltung des Verfahrensrechts des FamFGkann im Beschwerdeverfahren über einen Erbscheinsantrag auch erstmals ein Hilfsantrag gestellt und sachlich beschieden werden, wenn dieser auf einen Lebenssachverhalt gestützt wird, der bereits Gegenstand des Verfahrens erster Instanz war und in der Sache der Anpassung des Antrags an Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens, insbesondere der Berücksichtigung eines gerichtlichen Hinweises, dient. (Fundstellen: Beck-Online; juris) 6. Handels-/Gesellschaftsrecht – Kein gutgläubiger Erwerb eines aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Gesellschaftsanteils (BGH, Beschluss vom 20. 9. 2011 – II ZB 17/10) BGB § 161 GmbHG §§ 16; 40 1. Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Absatz 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt. 2. Ein aufschiebend bedingt abgetretener Geschäftsanteil kann nicht nach § 161 Abs. 3 BGB i. V. m. § 16 Abs. 3 GmbHG vor Bedingungseintritt von einem Zweiterwerber gutgläubig erworben werden. (Fundstellen: Beck-Online, juris, DNotZ 2001, 943 , NZG 2011, 1268) 7. Kostenrecht – Belehrungspflicht des Notars über Gebühren und -haftung (KG, Beschluss vom 21. 10. 2011 – 9 W 195/10) BeurkG § 17 BNotO §§ 14; 19 RNotZ – Forum RNotZ 2012, Heft 3 139 RNotZ, 03/2011 #5626 01.03.2012, 12:20 Uhr – hzo – S:/3d/Notarkam/nz_12_03/rnotz_12_03.3d [S. 139/144] 4 VAR_BONTYPE_FILENAME Art: Entscheidung, Urteil Gericht: Kammergericht Erscheinungsdatum: 19.07.2011 Aktenzeichen: 1 W 491/11 Rechtsgebiete: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundbuchrecht Erschienen in: RNotZ 2012, 139 Normen in Titel: BGB § 705; GBO §§ 19, 22, 47