Beschluss
18 O 73/15
Landgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGK:2016:1026.18O73.15.00
2mal zitiert
Zitationsnetzwerk
2 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
wird der Tenor des Urteils vom 25.11.2015 im Kostentenor wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es in diesem letzten Satz richtig heißt: "Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen dieser 75 % und die Klägerin 25 %."
Entscheidungsgründe
wird der Tenor des Urteils vom 25.11.2015 im Kostentenor wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es in diesem letzten Satz richtig heißt: "Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen dieser 75 % und die Klägerin 25 %."