Beschluss
327 O 546/13
LG Hamburg 27. Zivilkammer, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGHH:2013:1021.327O546.13.0A
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Tenor
I.
Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)
verboten,
im geschäftlichen Verkehr in Deutschland das in Anlage A bezeichnete Fahrzeug
a) wie aus Anlage A ersichtlich unter der Bezeichnung "P. 997 Turbo Coupe – R. Leistungssteigerung" anzukündigen, feilzuhalten und/oder in den Verkehr zu bringen,
und/oder
b) auf der eigenen Internetseite www.k...de und/oder
c) in Online-Verkaufsportalen
unter der Markenrubrik "P." anzukündigen und/oder feilzuhalten.
II.
Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von EUR 50.000,- zur Last.
Entscheidungsgründe
I. Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland das in Anlage A bezeichnete Fahrzeug a) wie aus Anlage A ersichtlich unter der Bezeichnung "P. 997 Turbo Coupe – R. Leistungssteigerung" anzukündigen, feilzuhalten und/oder in den Verkehr zu bringen, und/oder b) auf der eigenen Internetseite www.k...de und/oder c) in Online-Verkaufsportalen unter der Markenrubrik "P." anzukündigen und/oder feilzuhalten. II. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von EUR 50.000,- zur Last.