41 O 27/11 – Wirtschaftsrecht
Landgericht Essen, Entscheidung vom
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Die Beklagte zu 1) wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung
zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €,
ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer,
zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr für als Nahrungsergänzungs-
mittel angebotene Produkte mit dem Inhaltsstoff
Coenzym Q 10, insbesondere für das Produkt
„O W Coenzym Q10 mit Selen“
auf dem deutschen Markt wie folgt zu werben:
1. „‘Coenzym Q10 ist eine der wichtigsten Entdeckungen der Ernäh-rungswissenschaft in den letzten Jahrzehnten. Coenzym Q10 gibt dem Herzen seine natürliche Vitalität zurück. Ich nehme es täglich.‘ Schreibt ein zweifacher Nobelpreisträger!“
2. „Dann haben wir hier einen amerikanischen Arzt. Der schreibt:
‚Nach 31 Jahren wissenschaftlicher Erforschung gilt Q10 heute als epochemachend auf den Gebieten Gesundheit und Ernährung. Die Q10-Fähigkeit, eine große Zahl von Gesundheitsproblemen zu verringern, ja, sogar zu beseitigen, hat Ärzte wie Patienten in aller Welt in Erstaunen versetzt.‘“
und dies geschieht wie in der zwischen 22.00 und 00.00 Uhr vom
31. Oktober 2010 ausgestrahlten Dauerwerbesendung
„O W – natürlich gut“ (Anlage K 1)
Die Beklagten zu 1) und 2) werden darüber hinaus verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung
zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €,
ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern,
zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr für als Nahrungsergänzungs-
mittel angebotene Produkte mit dem Inhaltsstoff Coenzym Q 10
insbesondere für das Produkt „O W Coenzym Q10 mit Selen“
auf dem deutschen Markt wie folgt zu werben:
„So jetzt geht es um Q10. Es gibt unglaublich viel Literatur zum Thema RWD. Wir haben das Produkt hier stehen. Es ist eine Nobel-preissubstanz. Nicht umsonst hat dieses Produkt ein Nobelpreis be-kommen. Wenn Sie dieses Buch hier lesen, dann sag ich Ihnen machen sie jeden Fernseher aus, es ist spannender als jeder Krimi. Jetzt schauen Sie uns aber bitte noch zu. Ich les Ihnen nur ganz kurz mal was vor. Nach 31 Jahren wissenschaftlicher Erforschung gilt Q10 heute als epochemachend auf den Gebieten der Gesundheit und Ernährung. Die Q10-Fähigkeit eine große Zahl von Gesundheitsproblemen zu verringern ja sogar zu beseitigen hat Ärzte wie Patienten in aller Welt in Erstaunen versetzt. Hier steht dann zum Beispiel auch was zur Steigerung der Herzleitung hier steht noch ganz viel mehr, das darf ich aber aus rechtlichen Gründe gar nicht an dieser Stelle vorlesen. Dr. M Q 2-facher Nobelpreisträger hat selber hier auch geschrieben. Coenzym Q10 ist eine der wichtigsten Entdeckung der Ernährungswissen- schaft in den letzten Jahrzehnten. Q10 gibt dem Herzen seine natürliche Vitalität zurück. Ich nehme es täglich. Das sagt ein 2-facher Nobelpreisträger unter anderem Q10 ist ganz ganz wichtig für die Energiegewinnung in den Zellen und insbesondere in den Herzmuskelzellen und ihr Herz muss permanent arbeiten Tag und Nacht ob sie schlafen oder nicht.“
und dies geschieht wie in der mit dem Internetauftritt der Beklagten verlinkten ZU-TV-Präsentation (Anlage K 2).
Die Beklagte zu 1) wird ferner verurteilt, an den Kläger 166,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2011 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1) trägt 70 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Gerichtskosten, die Beklagte zu 2) trägt 30 % dieser Kosten.
Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, im Übri-gen hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs betreffend die Beklagte
zu 1) gegen Sicherheitsleistung von 70.000,00 €, betreffend die Be-klagte zu 2) gegen Sicherheitsleistung von
30.000,00 €.