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Urteil

7 SLa 306/24

LAG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:LAGNI:2024:1111.7SLa306.24.00
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Leitsätze
Beruft sich der Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit einer Kündigung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 HinSchG iVm. § 134 BGB , muss er das Vorliegen einer rechtmäßigen Meldung/Offenlegung sowie einer - zeitlich nachfolgenden - Benachteiligung substantiiert darlegen und ggf. beweisen.
Entscheidungsgründe
Beruft sich der Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit einer Kündigung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 HinSchG iVm. § 134 BGB , muss er das Vorliegen einer rechtmäßigen Meldung/Offenlegung sowie einer - zeitlich nachfolgenden - Benachteiligung substantiiert darlegen und ggf. beweisen.