Beschluss
15 Sa 224/23 B
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:LAGNI:2023:1016.15Sa224.23.00
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Leitsätze
1. Der Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG kann auch durch eine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG ausgeschossen werden, die bereits vor In-Kraft-Treten der Regelung des § 1a Abs. 1 a BetrAVG bestanden hat. 2. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des § 1 a Abs. 1 a BetrAVG bereits aufgrund eines bestehenden Entgeltumwandlungssystems gezahlte Zuschüsse sind auf den Zuschuss nach § 1 a Abs. 1 a BetrAVG anzurechnen.
Entscheidungsgründe
1. Der Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG kann auch durch eine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG ausgeschossen werden, die bereits vor In-Kraft-Treten der Regelung des § 1a Abs. 1 a BetrAVG bestanden hat. 2. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des § 1 a Abs. 1 a BetrAVG bereits aufgrund eines bestehenden Entgeltumwandlungssystems gezahlte Zuschüsse sind auf den Zuschuss nach § 1 a Abs. 1 a BetrAVG anzurechnen.