Beschluss
8 V 2789/21 – Finanz- und Abgaberecht
Finanzgericht Münster, Entscheidung vom
ECLI:DE:FGMS:2022:0214.8V2789.21.00
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Tenor
Die Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 02.09.2021 über die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Lohn- und zur Umsatzsteuer 07/2021 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung, spätestens bis zu einer anderweitigen Beendigung des Einspruchsverfahrens, in voller Höhe ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Entscheidungsgründe
Die Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 02.09.2021 über die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Lohn- und zur Umsatzsteuer 07/2021 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung, spätestens bis zu einer anderweitigen Beendigung des Einspruchsverfahrens, in voller Höhe ausgesetzt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beschwerde wird zugelassen.