Einstweilige Anordnung
2 BvR 547/21
BVerfG, Entscheidung vom
BundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2021:rs20210326.2bvr054721
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Entscheidungsgründe
Es wird angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) (Bundestagsdrucksache 19/26821) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Bundespräsidenten nicht ausgefertigt wird 1 Die Begründung wird nachgereicht.