Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
2 BvR 758/07
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom
VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).