Beschluss
25 W (pat) 10/23
Bundespatentgericht, Entscheidung vom
PatentrechtBundesgerichtECLI:DE:BPatG:2024:220824B25Wpat10.23.0
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BPatG:2024:220824B25Wpat10.23.0 BUNDESPATENTGERICHT 25 W (pat) 10/23 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2022 010 535.3 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 22. August 2024 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, der Richterin Streif sowie der Richterin Dr. Rupp-Swienty, LL.M., beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 42, vom 13. Dezember 2022 aufgehoben. - 2 - GRÜNDE I. Das Zeichen ist am 23. Juni 2022 zur Eintragung als Wort-/Bildmarke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register für folgende Waren und Dienstleistungen angemeldet worden: Klasse 1: Chemische Reinigungsmittel für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie; chemische Erzeugnisse zum Testen des Wassers von Schwimmbädern und Bädern; chemische Reagenzien zur Identifizierung von Mikroorganismen, außer für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; chemische Erzeugnisse zur Absorption von Flüssigkeiten; chemische Imprägnierungen für Steine, die in den Stein eindringen, um Versiegelungsschutz zu bieten; chemisches Testpapier; Chemikalien zur Aufbereitung von Sondermüll; Entschäumungsmittel; Textilappreturwachse mit wasserabweisenden Eigenschaften [chemisches Imprägniermittel für Textilien]; flüssigkeitsabweisende chemische Mittel; chemische Erzeugnisse zur Verhinderung von Schimmelwachstum; chemische Fleckenschutzmittel und fleckenabweisende Erzeugnisse für Teppiche; chemische Fleckenschutzmittel für Textilien; Gewebeschutzmittel für Textilien; chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke zur Behandlung von Abwasser; chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; Detergenzien zur Verwendung in gewerblichen und Produktionsprozessen; chemische Wasserkonditionierer für gewerbliche, - 3 - industrielle und institutionelle Wäschereien; Chemikalien zum Enthärten von Wasser; chemische Wasserbehandlungs- und -reinigungsmittel für Schwimmbäder und Bäder; chemische Wasserbehandlungsmittel; chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke, nämlich Säuren und alkalische Mittel; Chemikalien für die Landwirtschaft, nämlich Säuren und alkalische Mittel; chemische Erzeugnisse für gartenwirtschaftliche Zwecke, nämlich Säuren und alkalische Mittel, unverarbeitete Kunstharze, unverarbeitete Kunststoffe, Dünger, Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Konservierungsmittel für Lebensmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; unter UV-Licht sichtbare Lösungen zur Kontrolle der Oberflächenreinigung; lonenaustauschharze; Membranen von Ionenaustauschharzen; Katalysatoren für chemische und biochemische Prozesse; chemische Absorptionsmittel zum Entfernen von Verunreinigungen von Wasser, wasserhaltigen und nichtwasserhaltigen Lösungen und Gasströmen; biochemische Katalysatoren; aktive chemische Inhaltsstoffe zur Verwendung bei der Herstellung von Pharmazeutika zur Steuerung des Natrium-, Kalium-, Kalzium- und Cholesterinspiegels im Blut; Futtermittelzusätze, nämlich Nährstoffzusätze zur Verwendung in der Futtermittelherstellung; Bleichmittel für industrielle Zwecke; Klasse 3: Kleberentferner; Allzweckreinigungsmittel; Antistatika und Weichspülmittel für Waschzwecke; Detergentien für Geschirrspülmaschinen; Teppich- und Polsterreinigungspräparate für Kraftfahrzeuge; Glasreiniger für Kraftfahrzeuge; Autopolituren; Reifenreinigungs- und Polierpräparate für Kraftfahrzeuge; Autowachs; Badreiniger; Bleichmittel für Wäsche, Geschirrspülen, Oberflächen- und Allzweckreinigung, nicht für industrielle Zwecke; Mehrzweck-Schleifmittel in flüssiger oder Pulverform; Polierpaste zur Verwendung bei Kraftfahrzeugen; Teppichreiniger und -shampoos; Chrompolituren; Reinigungsmittel; WC-Reinigungskits, vorwiegend bestehend aus einem Flüssigreinigungspräparat, einer WC-Bürste, einem - 4 - Abfallwerkzeug, Geruchsneutralisator, Glas- und Multiflächenreinigungsmittel, Mittel zum hygienischen und keimfreien Reinigen [Sanitizer], sowie Gebrauchsanweisungen; Waschsauerkonzentrat; Kalkentfernungsmittel; Detergentien für Töpfe, Pfannen und sonstige Küchenutensilien; nicht in Herstellungsverfahren verwendete Fettentfernungsmittel für industrielle und institutionelle Zwecke, zur Verwendung für die Reinigung und Hygiene, einschließlich für land-, vieh-, gartenwirtschaftliche Zwecke, nahrungsmittelherstellungs-, veterinärmedizinische und gaststättengewerbliche Zwecke; Autowaschmittel; Handseifen, nicht für medizinische Zwecke; Waschmittel für Kraftfahrzeuge; Spülmittel für Geschirrspülmaschinen; Geschirrspüldetergentien; Geschirrspülmittel; Einweichmittel für Geschirr; Desinfektionsseifen; Einweg-Wischtücher getränkt mit Reinigungsmitteln oder chemischen Präparaten für gewerbliche und kommerzielle Zwecke; Einweg-Wischtücher getränkt mit Reinigungspräparaten zur Verwendung auf harten Oberflächen; Reiniger für Abflüsse; Mittel zur Beseitigung von Abflussverstopfungen; Wäschesatiniermittel zur Faltenkontrolle bei Textilien; Weichspüler; Abbeizmittel für Fußböden; Fußbodenreinigungspräparate; Fußbodenreinigungsmittel; Fußbodenwachse; Obst- und Gemüsereinigungsmittel; Möbelpolitur; keimtötende Detergentien; Glasreiniger; Fett- und Lippenstiftentfernungsmittel für Thekenglaswaren; Grillreinigungsmittel; Fugenreinigungsmittel; Gummientfernungspräparate; Handreiniger; Handlotionen; Handcremes; Handseifen; Handpeelings; Bleichmittel für Wäsche; Wäscheaufhellungspräparate; Wäschedetergentienverstärker; Waschmittel; Pflegemittel für Wäsche; Stärke [Appreturmittel]; Lederreinigungspräparate; Lederpolituren; unter UV-Licht sichtbare Lösungen zur Kontrolle der Oberflächenreinigung; Herdreinigungsmittel; Bleichmittel für Wäsche, nämlich Oxide; Rohrleitungsreinigungsmittel; Topf- und Pfannendetergentien für industrielle und institutionelle Zwecke; Einweichmittel, Detergentien und Spülmittel zum Gebrauch in handbetätigten und automatischen Kraftfahrzeugwaschanlagen; - 5 - Spülzusätze für Geschirrspülmaschinen; Reinigungsmittel für Gummiwaren und Reifen; Rostentfernungsmittel; Shampoos; Scheuerflüssigkeiten und - pulver; Seifen für die Körperpflege; Schmutzfleckentferner; Fleckentferner; Edelstahlreiniger; Edelstahlpolitur; Steinpolituren; Fliesenreinigungsmittel; Fliesenpolitur; Reifenreinigungspräparate; Toilettenbeckendetergentien; Polsterreiniger; Reinigungsmittel zur Verwendung in der Land- und Viehwirtschaft; Klasse 5: Mittel zur Desodorierung und Reinigung der Luft; Algizide für Swimmingpools und Bäder; Allzweckdesinfektionsmittel; antibakterielle Hautdesinfektionsgele auf Alkoholbasis; antibakterielle Handwaschmittel; antimikrobielle Hilfsstoffe, antimikrobielle Wasserzusatzstoffe und antimikrobielle Lebensmittelzusatzstoffe zur Reduzierung des Verderbens und Alterns von Obst und Gemüse und zur Eliminierung von Gerüchen; Bakterizide; Verbände für Hautwunden; Biozide; Notfallausrüstungen für Verbrennungen bestehend überwiegend aus Verbrennungs-Verbänden und brandlindernden Medikamenten; Autodeodorants; Teppichdeodorants; keimtötende Mittel für Teppiche; chemische Desodorierungs- und Desinfektionspräparate und Präparate für die keimfreie Reinigung von Swimmingpools und Bädern; chemische Präparate für Textilien, die das Wachstum von Bakterien hemmen; desinfizierende Badreiniger; Desinfektionsmittel für sanitäre Zwecke; keimhemmende Mittel für Abflüsse; Augenspülungen; Erste-Hilfe-Sets; Gaze für medizinische Zwecke; Fungizide; keimabtötende Euterwaschmittel für Milchkühe; keimtötende Mittel; keimtötende Mittel, nämlich Allzweck- Desinfektionspräparate und keimhemmende Präparate für Krankenhäuser, für den Gebrauch in institutionellen und industriellen Bereichen, in der Nahrungsmittelzubereitung, Garten-, Land-, Viehwirtschaft, Veterinärmedizin und für gewerbliche Zwecke; Handdesinfektionsmittel; Insektenvertilgungsmittel; Spüllösungen zur Verwendung am Auge; keimtötende Mittel für die Wäsche; flüssige Mittel zum keimfreien Reinigen - 6 - gewerblicher und institutioneller Geschirrspülmaschinen; Mittel gegen Mehltau; Präparate zur Neutralisierung von Gerüchen; geruchsneutralisierende Präparate zur allgemeinen Verwendung für verschiedene Oberflächen; geruchsneutralisierende Präparate für Abfall und Abwasserdepoteinrichtungen, Kläranlagen und Lebens- mittelverarbeitungsanlagen; Luftdesodorierungsmittel für den Außenbereich; Nachfüllpackungen für Luftauffrischer; desodorierende Raumsprays; Parasitenvertilgungsmittel; keimtötendes Hufbad zur bakteriziden Behandlung von Vieh; keimtötendes Präparat, nämlich Zitzendesinfektionsmittel für Nutztiere; Zitzendesinfektionspräparate für medizinische Zwecke; Desinfektionspräparate für veterinärmedizinische Zwecke und Sprays für veterinärdermatologische Zwecke; keimtötende Präparate für den gewerblichen, gesundheitlichen, Krankenhaus-, industriellen und institutionellen Gebrauch; Desinfektionstücher für medizinische Zwecke; Hautpflegeprodukte, nämlich antibakterielle Hautreiniger und wasserfreie, antimikrobielle Handspülung für Gesundheitseinrichtungen; Sterilisations- Desinfektionsmittel für medizinische Umgebungen; medizinische Balsame zur Behandlung von Eutern von Milchkühen; Desodorierungsblocks für Urinale; pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse, nämlich Mittel zum keimfreien Reinigen und Desinfektionsmittel für Tierzucht und Lebensmittelverarbeitung, infektionshemmende Stoffe für veterinärmedizinische Zwecke, antibakterielle Sprays gegen Infektionen, Bakterienpräparate für veterinärmedizinische Zwecke und veterinärmedizinische Präparate zur Anwendung bei Tieren zur Vorbeugung gegen Infektionen bei klinischen Untersuchungen; medizinische Futterergänzungsmittel; veterinärmedizinische Präparate zur Mastitis- Prophylaxe und -Behandlung und zur Anwendung an Tieren für die Hautpflege von Tieren; Viruzide; chemische Reinigungsmittel für die pharmazeutische Industrie; chemische Reinigungsmittel für den medizinischen Bereich; Mittel zur Desodorierung der Luft; Futtermittelzusätze, nämlich Nährstoffzusätze zur - 7 - Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel; medizinische Viehwaschmittel; antibakterielle Seifen; Klasse 9: Herunterladbare Software zur Erhebung und Protokollierung von Daten im Bereich des Hygienemanagements; herunterladbare Software zur Verwendung bei der Steuerung, Überwachung und Überprüfung von Wasserbehandlungssystemen; herunterladbare Anlagenverwaltungssoftware, über die gewerbliches Kücheneinrichtungsinventar und der Betriebsablauf nachverfolgt werden können; herunterladbare Überwachungs- und Berichterstattungssoftware für Reinigungs- und Hygienesysteme; herunterladbare Software zur Leistungsüberwachung von und Datenerhebung bei Clean-In-Place-Hygienesystemen; herunterladbare Software zur Berichterstattung über Schädlingsbekämpfungsprogramme und Analyse der Befolgung derselben und Nachverfolgung von Schädlingskontrollen und Vernichtungsdiensten; herunterladbare Software zur Nachverfolgung und Erzeugung von Berichten über die Wartungs- und Instandhaltungshistorie, Ausgaben für die Instandhaltung von Einrichtungen, Zustand und Leistungsfähigkeit von gewerblich genutzten Küchengeräten, Hygienesystemen und Wasseraufbereitungssystemen; herunterladbare Software zur Erfassung und Bearbeitung von Kundenanfragen, Serviceanfragen für Geräte und Bestellanfragen; herunterladbare Software für Schulungen im Bereich Sanitär und Hygiene; herunterladbare Software zur Erbringung von Unterstützungsdiensten im Bereich Sanitär, Hygiene und Sanitär-, Hygiene- und Wasseraufbereitungsgeräten; herunterladbare Software zur Auflistung von Hygiene und Sanitärprodukten und - dienstleistungen zum Kauf sowie zur Bereitstellung von Produktinformationen; herunterladbare Computerprogramme; herunterladbare Softwareapplikationen zur Verwendung mit mobilen Geräten; computergestützte Ausrüstungen, nämlich Computerhardware zur Überwachung und Steuerung von Produktspender; Dosiergeräte und - 8 - automatische Spender für Waschmittel, Reinigungsmittel, Geschirrspülmittel, Spülmittel, Hygienechemikalien, Chemikalien zur Wasseraufbereitung; Dosiergeräte und automatische Spender für Maschinengeschirrspüldetergentien, Klarspülzusätze, Handseifen und Handlotionen; Hygienesysteme in Form von Dosiergeräten und automatischen Spendern für den Eingangsbereich zur Vermeidung des Eintritts und der Verbreitung von Verunreinigungen in Einrichtungen, bestehend hauptsächlich aus Infrarotbewegungsmeldern, automatischen Dosiersystemen und Desinfektionsmitteln; Klasse 11: Desinfektionsapparate; Dekontaminierungsapparate; Sterilisierapparate; Sterilisierapparate und Instrumente und dazugehörige Teile und Zubehör; Klasse 35: Unternehmensberatungsdienste; Bereitstellung von Informationen in Geschäftsleistungen; Analyse von Geschäftsdaten; Verwaltung von Geschäftsinformationen, insbesondere Bereitstellung von Unternehmensdokumenten und Geschäftsinformationen für Benutzer durch Fernzugriff per Computer; betriebswirtschaftliche Beratungsdienste hinsichtlich nachhaltiger Geschäftslösungen; betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratungsdienstleistungen zum effizienten Einsatz von Materialien im Bereich der Reinigung, nämlich Beratung zum effizienten Einsatz von Energie, Wasser und Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bei der Reinigung für Dritte; Gestaltung von Werbematerialien für Dritte; Kundendienst im Bereich gewerbliche Küchenausstattung; Online- Einzelhandelsdienstleistungen und Katalogversandhandelsdienstleistungen für das Restaurant- und Lebensmittelgewerbe mit Produkten für die Zubereitung und Handhabung, Kennzeichnung und Rotation, Temperaturregelung, Hygiene und Reinigung, körperliche Sicherheit, Körperhygiene, Notfallschutz, Schutzkleidung, Materialbeförderung, - 9 - Aufstellung, Instandhaltung, Büroprodukte, Schulungsprodukte sowie Inspektion und Wirtschaftsprüfung; Geschäftsberichtserstellung; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Hygienefragen einschließlich Hand- und Körperhygiene; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Wasserreinigung und Hygiene; Unternehmensberatung, insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Energie, Wasser, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung, Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und keimfreie Reinigung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb von Restaurants und Kneipen, Reputationsmanagement, Arbeitsplatzsicherheit, Kunden-sicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung, medizinische Futterergänzungsmittel und veterinärmedizinische Präparate; Wirtschaftsprüfung, insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung, Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und keimfreie Reinigung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb von Restaurants und Kneipen, Reputationsmanagement, Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung, medizinische Futterergänzungsmittel und veterinärmedizinische Präparate; - 10 - Klasse 37: Beratungsleistungen im Bereich umfassende Reinigung, Desinfektion, Entkeimung und Schädlingsbekämpfung für die Lebensmittel-, Beherbergungs- und Gesundheitsindustrie; Beratung im Bereich Schädlingsbekämpfung; Beratung im Bereich Wartung von Schwimmbädern und Bädern; Beratungsleistungen im Bereich Fahrzeugpflege und Fahrzeuginstandhaltung; Installation von Lufterfrischungs- und Geruchsneutralisierungsspendergeräten; Installation von Geräten für die Gewinnung von erneuerbaren Energien; Installation, Wartung und Reparatur von Clean-in-Place-Geräten und automatisierten Reinigungssystemen in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie; Installation, Wartung und Reparatur von gewerblich genutzten Küchengeräten; Installation, Wartung und Reparatur von Computerhardware; Installation, Wartung und Reparatur von Geschirrspülern, Wäschegeräten, Spendern für Reinigungs-, Desinfektions- und Entkeimungszubereitungen, Wasserfilteranlagen und Wasseraufbereitungsanlagen für Schwimmbäder und Bäder; Installation, Wartung und Reparatur von Fahrzeugwaschanlagen für die Fahrzeugpflegeindustrie; Installation, Wartung und Reparatur von Insekten- und Nagetierfallen und Köderstationen; Installation, Wartung und Reparatur von Wasseraufbereitungs- und -filtergeräten und Kontrollsystemen für die Analyse von Wasserverbrauch und -aufbereitung; Vermietung von Bodenpflegegeräten; Vermietung von Reinigungsgeräten für Schwimmbäder und Bäder; Schädlingsbekämpfung; Termitenbekämpfung; Wartungs- und Reinigungsdienste für Schwimmbäder und Bäder; Erteilen von Auskünften über Lebensmittelsicherheit, nämlich über Lebensmittelhygiene; Vermietung von Geschirrspülmaschinen; - 11 - Klasse 41: Organisation und Durchführung von Ausbildungs- und Schulungsprogrammen in Bezug auf Desinfektions- und Reinigungsmittel, Hygiene, Infektionskontrolle und -prävention, Biosicherheit sowie Desinfektions- und Reinigungsprotokolle und -verfahren und ordnungsgemäße Auswahl und Nutzung von Reinigungsmitteln, -geräten und -diensten; Schulung im Bereich Schwimmbadbetrieb; Schulung im Bereich Autopflege, Autoaufbereitung, Gebrauch von Autopflegeprodukten und -geräten, nachhaltiger Betrieb von Autopflegeeinrichtungen und Zurverfügungstellen von Schulungsmaterial im Zusammenhang damit; Schulung im Bereich Betrieb von Wasseraufbereitungsgeräten und Wasserüberprüfung und -analyse; Schulung hinsichtlich effizienter Geschirrspülverfahren und -abläufe; Schulung im Bereich Vorbeugung und Behandlung von Schädlingsbefall; Schulung im Bereich medizinische Raumübergabe; Schulung hinsichtlich Reinigung und Wiederaufbereitung von medizinischen Instrumenten, Handhygiene und OP- und OP-Bekleidungsreinigungstechniken und Benutzung von Reinigungs- und Desinfektionsprodukten und Reinigungs- und Desinfektionsverfahren; Ausbildungsdienste, nämlich Organisation und Durchführung von Konferenzen und Workshops im Bereich Autowäsche; Ausbildung, nämlich Organisation und/oder Durchführung von Kursen, Seminaren und Workshops im Bereich ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von Waschmitteln und ordnungsgemäße Behandlung von Wäsche für gewerbliche, institutionelle und industrielle Wäschebetriebe; Ausbildungsdienste, nämlich die Ausrichtung von Kursen, Konferenzen, Workshops, Zertifizierungskursen, Seminaren und Schulungen über Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Sanitär und Kundensicherheit für das Restaurant- und Lebensmittelgewerbe und Zurverfügungstellen von Schulungsmaterial im Zusammenhang damit; Ausbildungsdienste, nämlich die Ausrichtung von Kursen, Seminaren und Schulungen im Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle, ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Bereitstellung von Online- - 12 - Veröffentlichungen in Form von Artikeln und Podcasts im Bereich Lebensmittelsicherheit; Schulungen zur Unterstützung von Unternehmen, die Nachhaltigkeit und sozialverantwortliche Geschäftspraktiken durch die Nutzung effektiver Produkte und geregelter Verbreitungs- und Überwachungstechnologie anstreben, hauptsächlich für die Getränke-, Molkerei-, Lebensmittel-, Lebensmittelverarbeitungs-, Lebensmitteleinzelhandels-, Gaststätten-, Restaurant-, Gesundheits-, Medizin-, Pharmazie-, industrielle und institutionelle Wäschereien-, Fahrzeugpflege- und Wasserpflegeindustrie; Erziehung und Unterricht, insbesondere Durchführung von Schulungskursen, insbesondere Organisation und Durchführung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen im Gesundheitswesen, über Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung, Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und Entkeimung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb von Restaurants und Kneipen, Reputationsmanagement, Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung, Veranstaltung von Web-Seminaren; Erziehung und Unterricht im Bereich umfassende Reinigung, Desinfektion, Entkeimung und Schädlingsbekämpfung für die Lebensmittelverarbeitungs-, Tiererzeugungs- und Gartenwirtschaftsbranche; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen in Form von Druckschriften, Broschüren und Handbüchern im Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle und im Bereich ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten, Chemikalien zur Wasseraufbereitung, für land-, garten- und viehwirtschaftliche Zwecke, Detergentien für gewerbliche Zwecke, Reinigungsmittel, Bleichmittel, Desinfektionsmittel, Futtermittelzusätze, Mittel zum keimfreien Reinigen und - 13 - veterinärmedizinische Präparate; Erziehung und Unterricht im Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle und im Bereich ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Erziehung und Unterricht im Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle, im Bereich ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Organisation und Durchführung von Bildungs-Workshops im Bereich Reinigung, Desinfektion, Sanitär, Hygiene und Infektionskontrolle und im Bereich ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung von Reinigungsprodukten, -geräten und -diensten; Klasse 42: Qualitätsprüfungen im Bereich umfassende Reinigung, Desinfektion, Entkeimung und Schädlingsbekämpfung für die Lebensmittel-, Beherbergungs-, Lebensmittel- und Getränkeverarbeitungs- und Tiererzeugungsindustrie; Qualitätskontrolle für Dritte; Durchführung von Prüfungen zur Lebensmittelsicherheit in der Lebensmittelindustrie; Lebensmittelsicherheitsprüfung; Beratung zur Lebensmittelsicherheit; Software as a Service [SaaS] mit Software zum Prüfen, Simulieren, Bewerten, Überwachen, Verwalten und Optimieren von Reinigung und Hygiene; Platform as a Service [PaaS] mit Software zum Prüfen, Simulieren, Bewerten, Überwachen, Verwalten und Optimieren von Reinigung und Hygiene; Software as a Service [SaaS] mit Software zur Erhebung und Protokollierung von Daten im Bereich Hygienemanagement; Software as a Service [SaaS] mit Software zur Verwendung bei der Steuerung, Überwachung und Überprüfung von Wasserbehandlungssystemen; Software as a Service [SaaS] mit Überwachungs- und Berichterstattungssoftware für Reinigungs- und Hygienesysteme; Software as a Service [SaaS] mit Software zur Berichterstattung über Schädlingsbekämpfungsprogramme und Analyse der Befolgung derselben und Nachverfolgung von Schädlingskontrolle und - beseitigung; Software as a Service [SaaS] mit Software zur Berichterstattung - 14 - über die Wartungs- und Instandhaltungshistorie, Ausgaben für die Instandhaltung von Einrichtungen, Zustand und Leistungsfähigkeit von gewerblich genutzten Kücheneinrichtungen, Hygienesystemen und Wasseraufbereitungssystemen; Software as a Service [SaaS] mit Software zur Erfassung und Bearbeitung von Kundenanfragen, Serviceanfragen für Geräte und Bestellungen; Software as a Service [SaaS] mit Software für Schulungen im Bereich Sanitär und Hygiene; Software as a Service [SaaS] mit Software zur Erbringung von Unterstützungsdiensten im Bereich Sanitär, Hygiene sowie Ausrüstung für Sanitär, Hygiene und Wasseraufbereitung; Software as a Service [SaaS] mit Software, die Nutzern den Erhalt von Berichten, Warnmeldungen und Benachrichtigungen über land- und gartenwirtschaftliche Verfahren und Herstellungsverfahren und Verfahren zur Lebensmittelsicherheit ermöglicht; Software as a Service [SaaS] insbesondere zum Erfassen, Prüfen, Simulieren, Bewerten, Überwachen, Verwalten, Optimieren, Analysieren und Protokollieren von Daten betreffend Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelherstellung, Rückrufe im Bereich der Lebensmittelherstellung, Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Betrieb von Restaurants und Kneipen, Reputationsmanagement, Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienste, insbesondere Qualitätskontrolle im Bereich Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelherstellung, Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und Entkeimung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb von Restaurants und Kneipen, Reputationsmanagement, Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und - 15 - Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung; wissenschaftliche Beratungsleistungen in Bezug auf Qualitätskontrolle im Bereich Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelherstellung, Lebensmittelzubereitung, Lagerung von Lebensmitteln, Verpacken und Umpacken von Lebensmitteln, Kontrolle der Lebensmitteltemperatur, Transport und Lieferung von Lebensmitteln, Reinigung und Desinfektion und Entkeimung sowie Infektionskontrolle und Schädlingsbekämpfung, Betrieb von Restaurants und Kneipen, Reputationsmanagement, Arbeitsplatzsicherheit, Kundensicherheit, Kundenzufriedenheit, Bestands- und Leistungserhaltung von gewerblicher Kücheneinrichtung; technische Beratung im Bereich Wärmetauscher- und Kondensatortechnik, nämlich Testen, Prüfen, Überwachen, Simulieren und Bewerten von Wärmetauscher- und Kondensatorenanlagen zur Optimierung der Leistung dieser Anlage; Platform as a Service [PaaS] mit Softwareplattformen für die Prüfung, Simulation und Überwachung von Wärmetauschern und Kondensatoren zur Optimierung der Leistung der Wärmeübertragung; technologische Beratungsleistungen im Bereich umfassende Reinigung, Desinfektion, Entkeimung und Schädlingsbekämpfung für die Lebensmittelverarbeitungs-, Tiererzeugungs-, Tierhaltungs-, Land- und Gartenwirtschafts- sowie veterinärmedizinische Industrie; Forschungen auf dem Gebiet der Chemie. Mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 hat das Deutsche Patent- und Markenamt, Markenstelle für Klasse 42, besetzt mit einem Beamten des höheren Dienstes, die Anmeldung zurückgewiesen, da es sich bei dem gegenständlichen Zeichen um eine nicht unterscheidungskräftige Angabe handele. Die beanspruchten Waren und Dienstleistungen richteten sich zum Teil an allgemeine und breite Verkehrskreise, insbesondere an die Endverbraucher, und zum Teil an die jeweiligen Fachkreise. Der Buchstabe „O“ des Anmeldezeichens enthalte zwar den Umriss eines Sterns mit vier Strahlen bzw. einen Kreuzschlitz. Dennoch werde er aufgrund seiner Kreisform, Schriftgröße und den übrigen Buchstaben entsprechenden Gestalt eindeutig als solches erkannt, so dass „ECOLAB“ als ein Wort erscheine. Der - 16 - Zeichenbestandteil „ECO“ sei der englische Begriff für „Öko-" bzw. die Kurzform für Ecology (Ökologie). Bei dem weiteren Zeichenelement „LAB“ handele es sich wiederum um das Kürzel des englischen Wortes „laboratory“, das im Deutschen Labor bzw. Laboratorium bedeute. Beide Komponenten seien aufgrund ihrer großen Ähnlichkeit zu den entsprechenden deutschen Wörtern und ihrer Gebräuchlichkeit für den Verkehr ohne Weiteres verständlich. In Verbindung mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen werde das angemeldete Zeichen als unmittelbar beschreibender Hinweis im Sinne von „ökologisches Labor“ oder „Öko-Labor“ verstanden. Es bringe damit zum Ausdruck, dass es sich um ökologische bzw. umweltfreundliche Waren oder Dienstleistungen handele, „die in einem Labor erbracht bzw. entwickelt und/oder hergestellt werden oder von einem solchen genutzt werden können bzw. um Waren, die ökologisch hergestellt werden/die Ökologie fördern und die in einem Labor (im Sinne einer Forschungseinrichtung etc.) entwickelt oder ggf. sogar hergestellt werden“. In dieser Bedeutung sei das Zeichen zudem auch geeignet, darauf hinzuweisen, dass Waren vor deren Verkauf in einem Labor (nach ökologischen Kriterien) gründlich analysiert und auf ökologische Verträglichkeit getestet bzw. überprüft worden seien und die Verbraucher daher mit einem getestetem, sicheren und/oder umweltfreundlichen Produkt rechnen könnten. Damit weise es einen beschreibenden Sinngehalt in Bezug auf alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen auf. So könnten jene Mittel und Produkte darstellen, die ökologisch bzw. umweltfreundlich seien und/oder nach hohen ökologischen Standards hergestellt sowie in einem Labor entwickelt, getestet und/oder hergestellt worden seien. Die Dienstleistungen könnten sich auf Themen rund um die Ökologie (etwa Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, umweltschonende Schädlingsbekämpfung etc.) beziehen und in einem Labor oder von einem Labor aus erbracht werden bzw. Methoden und Entwicklungen eines (ökologischen) Laboratoriums zum Gegenstand haben. Die verwendete Schriftart, die durchgehende Verwendung von Großbuchstaben und der Fettdruck seien ebenso wie die grafische Gestaltung des Buchstabens „O“ mit einem Stern bzw. Kreuzschlitz in der Mitte werbeüblich und damit nicht geeignet, die Schutzfähigkeit des Gesamtzeichens herbeizuführen. Die von der Anmelderin angeführten - 17 - voreingetragenen Marken seien zumindest aufgrund des teilweise Jahrzehnte zurückliegenden Anmeldezeitpunkts nicht mit dem hiesigen Zeichen vergleichbar. Im Übrigen bestehe kein Anspruch auf eine „Gleichbehandlung im Unrecht“. Hiergegen wendet sich die Anmelderin mit ihrer Beschwerde vom 12. Januar 2023, die sie damit begründet, dass der angemeldeten Bezeichnung nicht jegliche Unterscheidungskraft fehle. Der Bestandteil werde nicht als der Buchstabe „O“ wahrgenommen. Ebenso könne er als der Buchstabe „X“ angesehen werden. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Anmeldezeichen wie „EC*LAB“ aufgefasst werde. Möglicherweise würden es die Verbraucher auch in die Elemente „E“ und „COLAB“ aufspalten, zumal Letztgenanntes eine bekannte Abkürzung für „collaboration“ sei. Die Komponente „LAB“ werde von den angesprochenen deutschen Verkehrskreisen nicht zwingend als die Abkürzung für das englische Wort „laboratory“ verstanden. Ebenso könne sie als das Substantiv „Lab“ angesehen werden, mit dem ein Gemisch aus den Enzymen Chymosin und Pepsin bezeichnet werde, welches aus dem Labmagen jüngerer Wiederkäuer gewonnen und bei der Herstellung von Käse genutzt werde. Es seien zur Ermittlung eines Sinngehalts des in Rede stehenden Zeichens mehr als zwei Gedankenschritte erforderlich. Unter Zugrundelegung der BGH- Rechtsprechung sei es damit nicht glatt beschreibend und entbehre nicht jeglicher Unterscheidungskraft (unter Verweis auf BGH GRUR 2012, 270, Rn. 12 - Link economy; GRUR 2014, 483 Rn. 11 - test; GRUR 2016, 934 Rn. 10 - OUI). Der angesprochene inländische Verkehr habe allenfalls Grundkenntnisse der englischen Sprache, so dass ihm die Begriffe „ECOLAB“, „ecological“ oder „laboratory“ nicht geläufig seien. Selbst wenn die Bedeutung „ökologisches Labor“ erfasst werde, sei unklar, was darunter zu verstehen sei. Der Begriff „ökologisch“ - 18 - umfasse vielfältige Themen aus dem Bereich „Mensch und Umwelt“. Zudem komme dem Anmeldezeichen weder allgemein noch in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Bedeutung zu. Darüber hinaus habe sich das Amt nicht mit dem Urteil des OLG Köln vom 20. Januar 2006 (GRUR-RR 2006, 370 - Ecolab) auseinandergesetzt, wonach dem Zeichenbestandteil „lab“ als Abkürzung für „Laboratory“ keine beschreibende Aussage in Verbindung mit Waren und Dienstleistungen aus dem Reinigungsbereich entnommen werden könne. Ebenso sei es nicht auf die von der Anmelderin geltend gemachten Voreintragungen eingegangen Im Übrigen bestehe auch kein Freihaltebedürfnis an dem gegenständlichen Zeichen. Die Anmelderin beantragt sinngemäß, den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 42, vom 13. Dezember 2022 aufzuheben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Eintragung des Wort-/Bildzeichens - 19 - für die beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 3, 5, 9, 11, 35, 37, 41 und 42 stehen keine Schutzhindernisse entgegen. 1. Das in Rede stehende Wort-/Bildzeichen weist das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auf. Bei der Unterscheidungskraft handelt es sich um die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst zu werden. Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH GRUR 2014, 569, Rn. 10 - HOT; GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 270, Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100, Rn. 10 - TOOOR!; GRUR 2010, 825, Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006). Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des zugrundeliegenden Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 60 - Libertel; BGH GRUR 2014, 565, Rn. 17 - Smartbook). Bei der Beurteilung von Schutzhindernissen ist maßgeblich auf die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise abzustellen, wobei dies alle Kreise sind, in denen die fragliche Marke Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann. Dabei kommt es auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944, Rn. 24 - SAT 2; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006) zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens an (vgl. BGH GRUR 2013, 1143, 1144, Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 872, Rn. 10 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 483, Rn. 22 - test; EuGH MarkenR 2010, 439, Rn. 41 bis 57 - Flugbörse). - 20 - Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor) oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, die - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270, Rn. 8 - Link economy; GRUR 2009, 778, Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640, Rn. 13 - hey!). Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. aber auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006). Nach diesen Grundsätzen kann dem angemeldeten Wort-/Bildzeichen nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Es setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: a) Zum einen enthält es das Wort „ECOLAB“, da der Bestandteil im Kontext der voran- und nachgestellten Buchstabenfolgen - 21 - bzw. sowie aufgrund der ihnen entsprechenden Gestalt und Größe als auch aufgrund der runden Form als der Buchstabe „O“ interpretiert werden kann. Der der englischen Sprache entnommene Wortteil „ECO-“ wird mit „Öko-“ übersetzt und hat damit im Deutschen die Bedeutungen „ökologisch“ und „Ökologie“ (vgl. Online-Wörterbuch LEO unter „dict.leo.org/englisch-deutsch/eco“). In diesem Sinne bezeichnet er die Wechselbeziehungen zwischen den Lebewesen und ihrer Umwelt, die natürliche Umwelt sowie ihren Schutz (vgl. Online-Duden unter „duden.de/rechtschreibung/oekologisch“). Im Deutschen gibt es vielfältige den Bestandteil „Öko-“ enthaltende Substantive, mit denen zum Ausdruck gebracht wird, dass sich jemand oder etwas mit Ökologie beschäftigt. Beispielhaft sind die Zusammensetzungen „Ökobewegung“, „Ökopartei“ oder „Ökosozialist“ zu nennen. Als Folge der Diskussionen zum Treibhauseffekt sind „Eco-“ und „Öko-“ in den letzten Jahren zu modernen Standardkürzeln geworden, die weitgehend branchenunspezifisch als Eigenschaftsversprechen eingesetzt werden (vgl. BPatG 25 W (pat) 518/22 - EcoGard; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus). Der Wortteil „LAB“ wiederum ist die allgemein gebräuchliche Abkürzung für das englische Substantiv „laboratory“ (vgl. Online-Wörterbuch LEO unter „dict.leo.org/englisch-deutsch/lab“), das - unschwer erkennbar - dem deutschen Wort „Labor“ entspricht (vgl. BPatG 25 W (pat) 35/20 - eLAB). Insgesamt kommt dem Wortbestandteil „ECOLAB“ damit die Bedeutung „Ökologisches Labor“ zu. Sie bringt zum Ausdruck, dass zumindest eine Vielzahl der angemeldeten Waren und Dienstleistungen - 22 - - aus einem ökologischen Labor stammen bzw. dort entwickelt wurden (z. B. „chemische Erzeugnisse zum Testen des Wassers von Schwimmbädern und Bädern“), - für ein ökologisches Labor bestimmt sind (z. B. „Handdesinfektionsmittel“) oder - in bzw. von einem ökologischen Labor erbracht werden (z. B. „Qualitätskontrolle für Dritte“). Insoweit weist der Begriff „ECOLAB“ wenn nicht einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt, so doch wenigstens einen engen Sachbezug zu den betreffenden Waren und Dienstleistungen auf. b) Zum anderen finden sich in dem Anmeldezeichen grafische Elemente. Der Fettdruck, in dem die Buchstabenfolgen „EC“ und „LAB“ erscheinen, wird häufig verwendet, um Wörter auffälliger zu gestalten. Insofern ist er nicht geeignet, die angemeldeten Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Etwas anderes gilt jedoch für das Bildelement Es ersetzt zwar - wie ausgeführt - in dem Gesamtzeichen - 23 - den Buchstaben „O“. Allerdings handelt es sich nicht um ein gängiges grafisches Gestaltungsmittel wie eine Unterstreichung, ein einfacher Punkt oder eine farbliche Hervorhebung. Auch wenn es einfach gestaltet ist, so kommt ihm doch eine gewisse Eigenart zu. So entspricht es nicht gängigen Sternenmotiven. Vielmehr kann es auch als Kopf einer Kreuzschlitzschraube, als Rad mit Speichen oder als Propeller wahrgenommen werden. Die sternenförmige Aussparung wird auch deshalb nicht ohne Weiteres mit dem inneren Bereich des Buchstabens „O“ gleichgesetzt, da die Sternspitzen nicht parallel, sondern schräg zur Grundlinie verlaufen. Zudem ist der Stern so gestaltet, dass der Eindruck entsteht, er sei von vier ineinander übergehenden Dreiecken umgeben. Insgesamt weist der grafisch verfremdete Buchstabe „O“ damit in noch ausreichendem Umfang charakteristische Merkmale auf, denen der Verkehr in ihrer Gesamtheit einen Herkunftshinweis entnehmen kann (vgl. hierzu auch EuGH GRUR 2006, 229, 233, Rn. 73, 74 - BioID; BPatG 30 W (pat) 533/17 - PatientenverfügungPlus [Wort-/Bildmarke]; 30 W (pat) 42/16 - gesundheit4friends [Wort-/Bildmarke]; 30 W (pat) 35/18 - TiP [Wort-/Bildmarke]). Das besagte Bildelement ist trotz seiner Positionierung zwischen den Buchstabenfolgen „EC“ und „LAB“ zudem deutlich erkennbar, so dass es dem Gesamtzeichen jedenfalls ein Minimum an Unterscheidungskraft verleiht. 2. Aus oben genannten Gründen kann das Anmeldezeichen auch nicht als unmittelbar beschreibende und damit freihaltebedürftige Angabe angesehen werden, so dass es auch nicht dem Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG unterliegt. - 24 - 3. Weitere Schutzhindernisse sind nicht ersichtlich oder von der Markenstelle ins Feld geführt worden. Der Beschwerde war demzufolge stattzugeben. Kortbein Streif Rupp-Swienty