Beschluss
30 W (pat) 3/02
Bundespatentgericht, Entscheidung vom
PatentrechtBundesgericht
18mal zitiert
3Zitate
Zitationsnetzwerk
21 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
BPatG 152 10.99 BUNDESPATENTGERICHT 30 W (pat) 3/02 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 398 05 038.4 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 10. März 2003 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Buchetmann sowie des Richters Schramm und der Richterin Hartlieb - 2 - beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. G r ü n d e I. Zur Eintragung in das Markenregister als Wortmarke ist angemeldet "PlantXpert" für Waren der Klasse 9 "Softwareprogramme für die Simulation und Optimierung von ver- fahrenstechnischen Produktionsanlagen wie Industrieanlagen, zB Kraftwerke". Die Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts hat die An- meldung durch 2 Beschlüsse, zuletzt im Erinnerungsverfahren ergangen, wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen, da es sich um eine sprachüb- liche Wortzusammensetzung aus einfachen geläufigen englischen Begriffen han- dele, die den entsprechenden deutschen Begriffen sehr nahe ständen oder selbst Teil der inländischen EDV-Sprache seien. Hiergegen hat die Anmelderin Beschwerde eingelegt. Die Anmelderin beantragt sinngemäß, die Beschlüsse der Markenstelle aufzuheben. - 3 - Im Beschwerdeverfahren ist die Anmeldung auf die jetzige Anmelderin umge- schrieben worden. Ergänzend wird auf das schriftsätzliche Vorbringen und die Beschlüsse der Mar- kenstelle Bezug genommen. II. Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht begründet. Die angemeldete Marke "PlantXpert" ist für die beanspruchten Waren nach § 8 Absatz 2 Nr 2 Mar- kengesetz von der Eintragung ausgeschlossen. Sie besteht ausschließlich aus An- gaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestim- mung oder sonstiger Merkmale der beanspruchten Waren dienen können. Die angemeldete Bezeichnung besteht aus den beiden Begriffsbestandteilen "Plant" und "Xpert". Der englische Bestandteil "Plant" hat die Bedeutung (Betriebs-, Fabrik)Anlage, Fabrik, Betrieb, Maschinenanlage, Betriebseinrichtung (Muret Sanders, Langen- scheidts Großwörterbuch)). Er ist den angesprochenen Verkehrskreisen, EDV- und Computerfachleuten, bei denen von Kenntnissen der englischen Sprache in Schrift und Aussprache ausgegangen werden muß, auch ohne weiteres verständ- lich, so daß für die angesprochenen Fachleute die englische Sprache in ihrem Verständnis der deutschen kaum nachsteht. Der Begriff "plant" ist zumindest in der Verbindung mit "data" als "Betriebsdaten" mehrfach in EDV-Wörterbüchern be- legt, so daß man davon ausgehen kann, daß der Begriff "plant" Bestandteil auch der inländischen EDV-Sprache ist. Die dem allgemeinen Verkehr zunächst vertrautere Bedeutung "Pflanze" für "plant" tritt für die angesprochenen Verkehrskreise hinter der oben genannten Bedeutung - 4 - von "Anlage, Fabrik" zurück, weil sich im Zusammenhang mit den konkreten Wa- ren, nämlich Software für Produktionsanlagen, nur in dieser Bedeutung für den angesprochenen Verkehr ein sinnvoller Begriffsgehalt ergibt. Der zweite Markenbestandteil "Xpert" stammt ebenfalls aus dem Englischen und entspricht in seiner klanglichen Wiedergabe dem englischen Wort "expert". Der Verkehr ist zudem aufgrund einer - auch im allgemeinen amerikanischen Sprachgebrauch - weit verbreiteten Übung auf zahlreichen Warengebieten an die verkürzte Wiedergabe von Wörtern mit der Anfangssilbe "Ex" durch "Weglassen" des "E" gewöhnt (vgl BPatG 28 W (pat) 59/00, Kurzfassung auf PAVIS-PROMA CD ROM). (Expert, dem "Xpert" somit gleichzusetzen ist (vgl BPatGE 17, 262 xpert), bezeich- net ua eine Person mit dem Rang einer Autorität (auf einem Gebiet) aufgrund spe- zieller Fachkenntnis, Ausbildung oder besonderen Wissens, also einen Fach- mann, Experten, Gutachter oder Sachverständigen (Muret Sanders, Großwörter- buch Englisch). Auch, wenn "Xpert" üblicherweise in bezug auf eine Person be- nutzt wird, ist der Begriff auch im Zusammenhang mit Waren, speziell solchen des Computergebiets weit verbreitet und wird häufig verwandt in Verbindung mit einem System (vgl PAVIS PROMA - Bender R 0230/98-3 XPERT). Dort, wo die Anmeldung speziell auf Computerhardware oder -software bezogen ist, ist auf die im Computerbereich übliche Sprache abzustellen (vgl BPatG 28 W (pat) 59/00 "xpert" PAVIS PROMA). Die angemeldete Bezeichnung "PlantXpert" bedeutet somit in ihrer Gesamtheit wörtlich übersetzt "Anlagenexperte" oder "Betriebsexperte". In bezug auf die bean- spruchten Waren ergibt sich damit die sinnvolle und zur Beschreibung geeignete Sachaussage, daß es sich nach Art und Beschaffenheit und Bestimmung bei den so gekennzeichneten Softwareprogrammen für die Simulation und Optimierung von verfahrenstechnischen Produktionsanlagen wie Industrieanlagen um Exper- - 5 - tensoftware für Fabrikanlagen handelt. Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob der Sachhinweis vom angesprochenen Verkehr als Information dahingehend verstan- den wird, daß die Verfahrenssoftware von Experten auf dem Gebiet der Verfah- renstechnik für den expertenmüßigen Einsatz entwickelt wurde oder ob sich die Software besonders für den Einsatz im Rahmen spezieller verfahrenstechnischer Anwendungen durch Experten eignet, da die angemeldete Marke in beiden Fällen beschreibenden Inhalt hat (vgl BPatG 28 W (pat) 59/00 - Kurzfassung PAVIS PROMA CD ROM). Es handelt sich dabei auch nicht um eine Mehrdeutigkeit, die das Zeichen als zur Beschreibung ungeeignet erscheinen ließe. Denn für Experten bestimmte Software kann schon im allgemeinen kaum vom Laien entwickelt sein, erst recht nicht bei Berücksichtigung der Waren, die sich hier ohnehin nicht an Durchschnittsverbraucher wenden. Die Kombination "PlantXpert" ist zwar lexikalisch (noch) nicht nachweisbar, stellt jedoch eine sprachübliche Wortverbindung dar, deren Zusammensetzung außer- ordentlich naheliegend ist. So ist der Verkehr auch im Computer- und EDV-Be- reich an Begriffskombinationen gewöhnt, die mit "plant" gebildet werden, wie "plant data, plant system, plant communication controler" (IBM, Wörterbuch; Fach- ausdrücke der Informationsverarbeitung; Brinkmann/Blaha, Wörterbuch Daten- und Kommunikationstechnik Englisch-Deutsch); "plant engineer, plant manager, plant euqipment“ (Muret Sanders Langenscheidts Großwörterbuch); "plant acccounting, plant layout" (Wörterbuch der Datenverarbeitung, Karl-Ankreutz); "plant computer, plant data" (Computerenglisch, Schulze). Die einfache Zusammensetzung der beiden Begriffe durch Voranstellung des Fachgebietes, das der "Experte" beherrscht bzw das betreffende Anwendungs- system betrifft, ist nicht sprachunüblich gebildet, da diese Wortbildung sich lexika- lisch an Beispielen wie "forensic expert, mining expert“ (Duden Oxford Großwörterbuch Englisch) "language expert“ (Websters Dictionary) belegen läßt. - 6 - Diese Wortbildung ist für den maßgeblichen Verkehr im EDV-Bereich auch nahe- liegend, da ihm Zusammensetzungen mit dem Begriff "plant" wie zB plant en- gineer" vertraut sind. Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass durch eine Inter- netrecherche belegt wird, daß der Begriff "plantexpert" neben der mögicherweise markenmäßigen Verwendung durch die Anmelderin als Bezeichnung für ein Pro- zeßführungssystem zur Steigerung des Wirkungsgrades einer Industrieanlage so- wohl als Bezeichnung für einen Pflanzenexperten als auch in der Computerspra- che zur Bezeichnung eines expertenmäßigen Systems verwendet wird. Wegen des in bezug auf die beanspruchten Waren für die angesprochenen Fach- verkehrskreise erkennbar im Vordergrund stehenden rein beschreibenden Be- griffsinhalts der angemeldeten Wortzusammensetzung fehlt der angemeldeten Marke auch jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Absatz 2 Nr 1 Markengesetz. Dr. Buchetmann Schramm Hartlieb Hu