Entscheidung
2 StR 396/14
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2015:0412152STR396
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2015:0412152STR396.14.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 396/14 vom 4. Dezember 2015 in der Strafsache gegen wegen Betruges - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Dezember 2015 beschlos- sen: Die Gegenvorstellung des Verurteilten gegen den Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Gründe: Das Vorbringen des Verurteilten bleibt erfolglos. Ein Antrag, auf den wie hier eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatt- haft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12). Fischer Krehl Eschelbach Zeng Bartel 1