OffeneUrteileSuche
Entscheidung

IV ZR 41/12

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

ZivilrechtBundesgericht
7Zitate
3Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

7 Entscheidungen · 3 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 41/12 vom 11. Juli 2013 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitze n- de Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richt e- rin Dr. Brockmöller am 11. Juli 2013 beschlossen: Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Gründe: Die gemäß § 321a Abs. 1 ZPO statthafte Anhörungsrüge des Klä- gers ist nicht begründet. Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtspre- chung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. No- vember 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923 Rn. 5; vom 12. Mai 2010 aaO; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08, NJW 2008, 2635, 2636). Derartige selbständige Verstöße des Senats gegen Art. 103 Abs. 1 GG sind nicht gegeben. Der Senat hat sämtliche in der Nichtzulassungsbeschwerde erho- benen Rügen einschließlich aller Gehörsrügen geprüft und für nicht durchgreifend erachtet. Anderes zeigt auch die Anhörungsrüge nicht auf. 1 2 3 - 3 - Zu einer weitergehenden Begründung des die Beschwerde zurückwe i- senden Beschlusses bestand kein Anlass, weil dies nicht geeignet gewe- sen wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen die Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO). Auch die Anh ö- rungsrüge verpflichtet dazu nicht, da es eine Partei ansonsten in der Hand hätte, auf diesem Weg die vorgenannte Bestimmung auszuhebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, FamRZ 2005, 1831 unter II 2). Mayen Wendt Felsch Lehmann Dr. Brockmöller Vorinstanzen: LG Verden, Entscheidung vom 09.06.2011 - 4 O 354/10 - OLG Celle, Entscheidung vom 12.01.2012 - 8 U 162/11 -