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Entscheidung

VI ZR 108/12

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
In diesem Verfahren wurden die Nichtzulassungsbeschwerden ohne weitere Begründung zurückgewiesen. Somit ist die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig geworden. Das Aktenzeichen der Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen.