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Anerkenntnisurteil

9 AZR 152/24

BAG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BAG:2025:290425.U.9AZR152.24.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juni 2024 - 3 SLa 2/24 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. November 2023 - 17 Ca 275/22 - abgeändert, soweit das Arbeitsgericht die Klage hinsichtlich eines Betrages iHv. 7.463,07 Euro brutto abgewiesen hat. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag iHv. 7.463,07 Euro brutto zu zahlen. 4. Im Übrigen wird die Berufung gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. November 2023 - 17 Ca 275/22 - zurückgewiesen. 5. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz hat die Klägerin ein Drittel zu tragen, die Beklagte zwei Drittel. Von den Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz hat die Klägerin ein Fünftel zu tragen, die Beklagte vier Fünftel. Die Kosten des Rechtsstreits in dritter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.