Urteil
4 AZR 371/17
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2018:110718.U.4AZR371.17.0
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2017 6 Sa 576/16 wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 4 AZR 370/17 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Eylert Rinck Klose Kiefer Moschko Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 4 AZR 370/17 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).