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Anerkenntnisurteil

4 AZR 866/11

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juni 2011 9 Sa 1540/10 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.