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Urteil

32 Ds 5 OJs 9/21

AG Plön, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGPLOEN:2023:0523.32DS5OJS9.21.00
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Tenor
1. Der Angeklagte wird freigesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
Entscheidungsgründe
1. Der Angeklagte wird freigesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse. I. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung ... Jahre alt. Er ist ... . Er studierte ab ... Medizin und war seit 1970 in der Forschung tätig. In seiner wissenschaftlichen Laufbahn war er unter anderem ... . Seit ... ist der Angeklagte im Ruhestand. Er arbeitete seit dem bis zu seiner Kündigung als ... . II. 1. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten mit Anklageschrift vom 01.05.2022 vor in ... , Kiel und andernorts ab April 2021 und am 24.09.2021 durch zwei Handlungen a) gemeinschaftlich handelnd in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine religiöse zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen zu haben, dass er diese religiöse Gruppe beschimpfte und böswillig verächtlich machte und b) eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost zu haben. „Zu 1.: An einem nicht näher bestimmbaren Tag im April 2021 gab der Angeklagte dem gesondert Verfolgten ... in dem Wohnzimmer seines Wohnhauses in ... , ... , ein videodokumentiertes Interview, welches sodann durch den gesondert Verfolgten ... über das Internet in Wort und Bild veröffentlicht werden sollte. In diesem Interview äußerte sich der Angeklagte kritisch über Covid-19-Impfungen und die Impfpolitik des Staates Israel und dass es „schneller als der Blitz" auch um die Deutschen geschehen sein könnte. Eine Flucht aus dem Land sei dann nicht mehr möglich, so wie auch in Israel keine Flucht mehr möglich sei, da die Grenzen „zu" seien. Der Angeklagte führte weiter aus, dass er mal von einem Amerikaner gefragt worden sei, was er zu Israel zu sagen habe, woraufhin er gesagt habe, dass er das Volk der Israelen mehr bewundert habe als irgendein anderes Volk auf der Welt. Er sei ein Judenbewunderer gewesen. Die größten Geister seien Juden gewesen. Er sei jüdischen Musikern nachgereist, um eine Unterschrift von ihnen zu bekommen. Im weiteren Verlauf äußerte der Angeklagte sich im Einzelnen wie folgt: „Ich habe sie verehrt. Und jetzt machen sie das. Die, das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war und haben ihr Land gefunden. Haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. So unfassbar. Und dann habe ich den Amerikanern gesagt, das ist das Schlimme an den Juden. Sie lernen gut. Es gibt kein Volk das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt. Und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt „living hell", die lebende Hölle. Und ich habe den Amerikanern gesagt, und wenn ihr nicht aufpasst, wird Amerika auch die lebende Hölle sein und ich sag Euch jetzt, Euer Land wird verwandelt in die lebende Hölle, wenn Ihr nicht bald aufsteht." Das Interview wurde dem ursprünglichen Tatplan des Angeklagten folgend sodann durch den gesondert Verfolgten ... über das Internet veröffentlicht und zwar ab dem 8.Juli 2021 unter dem Titel „Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor ... " über die Plattform PeerTube und die Webseite https://... .com sowie über den Odysee-Kanal des ... . Zudem veröffentlichte der ... das Video am 9. Juli 2021 über seinen Telegram-Kanal. Auf diese Weise war das Interview jedenfalls bis zum 14. Dezember 2021 für alle Internetnutzer frei verfügbar. Weiterhin war das Interview ab dem 3. Juli 2021 über den Odysee Kanal von Kla. TV öffentlich abrufbar und wurde im weiteren Verlauf durch andere Internetnutzer kopiert und in sozialen Netzwerken, über Videoplattformen und Messenger Dienste geteilt. Allein über den Telegram Kanal des ... führte das Video zu ca. 37.900 Aufrufen. Der Angeklagte löste sich im Rahmen seiner vorbezeichneten Äußerungen bewusst von Israel als Bezugspunkt, um sodann generalisierend alle Juden und mithin auch die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden als böse zu bezeichnen. Dieses Verhalten war objektiv dazu geeignet und von dem Angeklagten subjektiv dazu bestimmt, bei einem unbefangenen und verständigen Durchschnittsempfänger eine über bloße Verachtung und Ablehnung hinausgehende feindselige Haltung auch gegenüber den in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zu schüren. Mit seinen Äußerungen stellte der Angeklagte zugleich auch die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden bewusst als der Achtung der Bürgerinnen und Bürger unwert, unwürdig und diese als minderwertig dar, denn seine Äußerungen richteten sich nicht gegen einzelne Verhaltensweisen der Jüdinnen und Juden, sondern gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern ihrer Persönlichkeit. Dabei würdigte er die Jüdinnen und Juden aus einer feindseligen Gesinnung heraus herab und kränkte diese im Kernbereich ihrer Persönlichkeit. Dem Angeklagten war dabei bewusst, dass er durch seine Stigmatisierung der Jüdinnen und Juden als böse an antisemitische Erzählungen und durch die Äußerung „....Das ist das Schlimme an den Juden. Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie" an die nationalsozialistische Rassenideologie anknüpfte, wonach „den Juden" bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten zugeschrieben wurden, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Der Angeklagte wusste, dass seine Äußerungen im Kontext des andauernden Pandemiegeschehens und der aufgrund dessen hohen Verunsicherung und Verängstigung vieler Menschen sowie der auch in Deutschland zunehmenden antisemitischen Hetze im besonderen Maße dazu geeignet waren, gerade in der Gruppe der Impfgegnerinnen und Impfgegner aggressive Emotionalisierungen zu bewirken und damit den Boden für Übergriffe und Straftaten gegenüber Jüdinnen und Juden zu bereiten. Diese Eignung intensivierte der Angeklagte bewusst durch die eindringliche Art seiner Kommunikation, mit der er versuchte, auf seine Zuschauer und Zuschauerinnen einzuwirken und die drastisch-aggressive Wortwahl, mit der er diese direkt ansprach und warnte, wozu das Böse der Juden führen könne, nämlich zur Verwandlung auch Deutschlands in eine „lebende Hölle". Zu 2: Für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 ließ der Angeklagte sich für die Basisdemokratische Partei Deutschland als Kandidat aufstellen. Diese hielt am 24. September 2021 auf dem Rathausplatz in Kiel eine Wahlkampfveranstaltung ab. Die Wahlkampfveranstaltung fand dort in der Zeit von 17.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr statt und wurde von ca. 200 Personen besucht. Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt der Angeklagte eine Ansprache an die Anwesenden, in der er sich kritisch über Impfungen mit COVID-19-Impfstoffen äußerte. So teilte er mit, es sei erschreckend, dass es der Weltelite schon jetzt gelungen sei, über eine Milliarde Dosen der genetisch versierten Substanz in ahnungslose Menschen zu spritzen. Im Weiteren äußerte er sich wie folgt: „Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung der neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung." Dem Angeklagten war bei seinen Äußerungen bewusst, dass die im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfungen getroffenen staatlichen Maßnahmen nicht ansatzweise vergleichbar waren mit der planmäßigen Verfolgung, Deportation und Ermordung der Jüdinnen und Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus. Ebenso war ihm bewusst, dass seine Äußerungen die während der Herrschaft des Nationalsozialismus systematisch durchgeführte Verfolgung von Jüdinnen und Juden und deren Tötung in Konzentrationslagern in ihrem Unwertgehalt relativierten, indem staatliche Coronaschutzmaßnahmen im Rahmen auch der deutschen Impfpolitik als mit dem staatlich geplanten und systematisch durchgeführten Völkermord an den Jüdinnen und Juden vergleichbar dargestellt wurden. Er hielt es auch jedenfalls für möglich und nahm es billigend in Kauf, dass die von ihm gewählte Darstellung von den Zuhörerinnen und Zuhörern der Wahlkampfveranstaltung in diesem Sinne verstanden und wahrgenommen werden würde. Indem der Angeklagte die staatliche Impfpolitik und die damit angestrebte Immunisierung möglichst vieler Menschen gegen das Covid-19-Virus als zweiten Holocaust beschrieb, begründete der Angeklagte in dem zur Tatzeit herrschenden aufgeheizten politischen Klima zudem bewusst die Gefahr, dass sich zumindest bei den in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden ein Klima der Angst und Verunsicherung verbreiten würde. Denn wenn das, was unter der Herrschaft der Nationalsozialisten geschehen ist, zum austauschbaren Vergleichsobjekt für beanstandete politische Entscheidungen und staatliche Maßnahmen degradiert wird und dem Holocaust das Außergewöhnliche genommen wird, dann begründet dies auch die Gefahr einer sinkenden Hemmschwelle hinsichtlich antisemitischer Übergriffe. Des Weiteren war es dem Angeklagten bewusst, dass sein Vergleich konkret dazu geeignet war, in der Gruppe der Impfgegnerinnen und Impfgegner aggressive Emotionalisierungen zu bewirken und die Hemmschwellen für Rechtsbrüche und ein gewaltsames Vorgehen gegen staatliche Maßnahmen und Personen, die diese verantworten, zu senken, sowie ein Klima der Angst und Rechtsunsicherheit zu erzeugen. Denn die Verfolgung und Ermordung der Jüdinnen und Juden war institutionalisiertes staatliches Unrecht, gegen das auch Widerstand mit Gewalt ein legitimes Mittel war. Die von dem Angeklagten vorgenommene Gleichsetzung war geeignet, Impfgegner und Impfgegnerinnen als Widerstandskämpfer und Widerstandskämpferinnen zu stilisieren und ihnen damit zu suggerieren, auch gewaltsamer Widerstand gegen staatliche Maßnahmen sei gerechtfertigt.“ 2. a) Das Gericht hat neben der in der Anklageschrift zitierten Äußerung und dessen Verbreitung folgende Feststellungen getroffenen: In dem in Augenschein genommenen videodokumentierten Interview, welches eine Gesamtlänge von ca. 90 Minuten hatte, sprachen der Angeklagte mit dem gesondert verfolgten ... . Auf die Frage, was sich in dem letzten Jahr verändert habe, erklärte der Angeklagte in dem Interview folgendes: „Unsere Überzeugung hat sich verändert. Vor einem Jahr, als wir aufgestanden sind, dachten wir, dass dieser ganze Wahnsinn, der jetzt läuft und lief, nicht gewollt war, sondern aus Ignoranz entstanden ist, der Kanzlerin und ihrem Kabinett. Dass sie einfach nicht bedacht haben, was wirklich wahr war, dass sie gedacht haben, sie müssten die Bevölkerung schützen, helfen. Inzwischen aber wissen wir, dass dem nicht so ist. Inzwischen wissen wir, dass es Absicht ist, was läuft. Und das erfüllt uns mit Grauen und Sorge, Angst. Wir haben Angst.“ Auf die spätere Frage, warum kein Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Frau und anderen Wissenschaftlern in den klassischen Medien stattfinde, antwortete der Angeklagte: „Das ist etwas, was uns auch unangenehm aufgefallen ist, nämlich, dass unsere eigenen Kollegen zwar sich immer kritisch äußern, gerne über uns, aber immer hinter unserem Rücken. Wir haben sie eigentlich einmal aufgefordert, nach vorne zu kommen, auf ein Podium mit uns zu diskutieren. Denn in der Wissenschaft in der echten Wissenschaft muss man sich streiten. Und es ist gut, wenn Wissenschaftler unterschiedlicher Meinung sind, weil das bedeutet, dass die Menschen auch denken. Das ist doch die Essenz der Wissenschaft. Man muss fragen, ob etwas stimmt oder nicht stimmt. Wir haben unsere Überzeugung, unsere Überzeugung ist nicht irgendwie aus dem Blauen gekommen, sondern ein Wissenschaftler, wenn er eine Meinung hat, der aktiv gebildet hat, bildet er diese Meinung deswegen, weil er eine Sache erforscht hat. Ich muss nicht ein Corona-Virusforscher sein. Ich bin Mikrobiologe, Infektiologie und Immunologen und viele sagen, der ... ist pensioniert, hat gar keine Ahnung mehr von diesem und jenem. Ich sag, Leute, seid ihr sicher, ich bin eure Lehrergeneration. Vergesst das nicht. Ich bin eure Lehrergeneration. Die Leute, die das alles jetzt machen, waren einmal meine Schüler und [...] dann ist es so, dass ich sage, wenn ein Automechaniker Autos repariert, ist er nicht beschränkt auf VW oder Skoda. Er muss in der Lage sein im Prinzip alle Autos reparieren, ist doch so, und die Infektiologie wiederholt sich, alles. Ob es Viren oder Bakterien, wenn man Prinzipien verstanden hat, dann greifen sie immer. Das ist so die Evolution. Das ist die Natur, und wenn man den Überblick nicht hat und jetzt muss ich wirklich sagen, ja, ich befürchte, dass meine Kollegen und Kolleginnen der nächsten Generation das vergessen haben. Sie haben einen absoluten Tunnelblick. Es ist die Spezialisierung heute. Sie sind bessere Radiologen oder Molekularbiologen, aber sie haben den Überblick verloren. Und das ist sehr bedenklich, denn bei den Ärztinnen und Ärzten und ich sage dir, das sind die, die die Hauptschuld tragen an dieser Misere. Die Politiker, die freuen sich natürlich, dass wir als Ärzte und Ärztinnen uns nicht streiten, sondern auseinander dividiert worden sind. Denn nur wenn man zusammen ist, ist man stark und divide et concora, das ist das was Merkel und alle diese Menschen machen. Sie haben die Ärzteschaft gespalten. Mit Erfolg, sodass jetzt Ärzte da sind, die auch glauben, dass das, was sie machen gut ist. Dann gibt es die, die das nicht zwar glauben, aber deren Existenz davon abhängt, dass sie mitmachen, sonst werden sie vernichtet. Das ist dieser totalitäre Staat.[...] “ Die Motivation des Angeklagten, das Buch zu schreiben, war aufzuklären. Hierzu erklärte er Folgendes: „[...] Das war der 2. Juni, online und am 20. Juni kam also die gebundene Ausgabe raus, aber zu der Zeit haben wir nicht gedacht, dass Merkel und Spahn und Wieler es ernst meinten mit dieser Impfung, weil wir dachten, die Impfung ist so blödsinnig, so wahnsinnig, es ist Wahnsinn was läuft und so gefährlich, dass es nie zugelassen wird und dann am 3. Juni, nachdem unser Buch ein Tag erschienen war, kam Merkel und sagte, diese Pandemie endet, wenn der Impfstoff da ist. Und weißt du, was wir getan haben. Wir haben gesagt, Nein, es kann nicht sein. Die Frau meint es ernst. Und dann haben wir sofort uns hingesetzt und haben das Impfkapitel geschrieben. Das haben wir rausgelassen aus dem 1. Buch, weil wir dachten nicht, dass es notwendig sein würde und dann haben wird dieses Impfkapitel geschrieben, und zwar auf Englisch, weil wir dabei waren, weil wir gesagt haben, wir müssen dieses Buch auf Englisch rausbringen. Wir haben das neue Impfkapitel in die englische Ausgabe reingetan und dieses Kapitel haben wir dann zurück übersetzt ins Deutsche und dieses Kapitel dann online gestellt. Für alle umsonst. [...] Und in dem Kapitel haben wir eigentlich alles gesagt, was dann wahr wurde. Wir haben auch gesagt, wenn diese genbasierte Impfung kommt, dann wird es furchtbar werden. Und die Katastrophe ist eingetreten, so dass wir gesagt haben, wir müssen ein zweites Buch schreiben. Das zweite Buch ist jetzt fertig und wird in 2 Wochen erscheinen und da haben wir auch dieses Kapitel „Impfnebenwirkung“ auch online gestellt, am 18. Februar, umsonst, konnte jeder downloaden und lesen auf Englisch und auf Deutsch. Und ich glaube, nicht zuletzt aufgrund dieses Kapitels haben sich tausende Ärzte gemeldet und wir haben jetzt ein, nicht kein Verein sein, sondern wir nennen uns Doctors for Covid ethics für die Ethik von Covid. Und haben in offenen Brief geschrieben, an die Zulassungsbehörde, die sie nicht beantwortet haben, das war am 1. März und sind jetzt dabei, jetzt ist der Brief offen. Unser Brief an die EMA ist jetzt offen geworden und sammeln Unterschriften und es sind tausende von Unterschriften von der ganzen Welt.“ Im weiteren Verlauf gestand der Angeklagte jedem die freie Wahl zu, sich impfen zu lassen. Er sprach sich jedoch gegen Zwang aus. Hierzu erklärte er auf die Frage, ob der Angeklagte bei der Impfkampagne von einem kalkulierten Totschlag oder Mord ausgehe Folgendes, woran sich dann die Aussagen, die von der Anklageschrift umfasst sind, anschloss. „Ob es Mord ist und Totschlag, da will ich mich nicht dazu äußern, aber kalkuliert ist es allemal und kalkuliert, mit keiner guten Absicht, sondern ich fürchte mit böser Absicht. Und das ist das, was uns so viel Angst macht, dass wir gesagt haben, wir müssen dieses Buch schreiben, es steht alles im Buch, warum diese Impfung so gefährlich ist. Und wir haben das Buch geschrieben, weil wir in diesem Buch sagen, dass es jetzt schon nach Mitternacht ist. Die Menschen müssen sich, sie müssen aufhören, wir müssen aufhören uns zu bekämpfen Leute. Wir müssen zusammenkommen und Denken. Das Denken einschalten und entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen zusammen als Gesellschaft, als Menschheit. Denn klar ist eins: Es können nicht beide Seiten Recht haben. Entweder die andere Seite Merkel und Spahn und Wieler und Söder und who ever you want, haben recht, dann haben wir Unrecht. Wir sind Wissenschaftler, wir sind jederzeit bereit, einzugestehen, dass wir Unrecht haben, denn es geht um zu viel. Es geht um uns selbst. Aber das ist das Unwichtigste von allem. Es geht um die Kinder und die nächste Generation und, hört mal gut zu, Politiker, wenn man keine Kinder hat ist es natürlich egal, aber es geht um eure Liebsten jetzt zu den Zuhörern, Zuschauer. Es geht um eure Kinder, schaut nicht weg, es kann euch treffen und deswegen haben wir erklärt, warum diese Impfung so unglaublich gefährlich ist und wenn sie immer noch sagen „Ich möchte mich impfen lassen“ dann ist es ihre Sache, das ist in Ordnung, dann können Sie aber. Versuchen Sie nicht Zwang auszuüben. Dieser Zwang wird ausgeübt. Es wird ausgeübt in Israel. Es wird ausgeübt in vielen anderen Ländern schon, kommt es schon. Und wenn ihr nicht aufpasst, kommt es hier so schnell, so schnell, dass ihr nicht wisst, was euch getroffen hat. Schneller als der Blitz. Und wenn ihr so indolent seid und nicht aufsteht und sagt „Nein, mit uns macht, macht ihr das nicht“ dann ist es mit euch geschehen. Und dann werdet ihr auch nicht die Möglichkeit haben zu flüchten. Israel, die Israelen können nicht mehr flüchten. Das Land ist zu. Das wird hier passieren. Und ich wurde mal gefragt, von einem Amerikaner, was ich zu Israel zu sagen habe. Für mich, die Israelen, dieses Volk, das ich mehr bewundert habe als irgendein anderes Volk auf der Welt. Ich war ein Judenbewunderer, du weißt, ich bin Musikliebhaber, Kunstliebhaber. Die größten Geister waren die Juden. Es tut mir leid, dass ich das sagen muss. [...] Ja, ich verehrte sie. Ich bin, du hast meine Schallplattensammlung gesehen. Ich bin diesen jüdischen Musikern nachgereist, um eine Unterschrift von ihnen zu bekommen. Isaac Stern und David Oistrakh. Hunderte von Kilometern bin ich gereist um, um sie zu hören, um ein Autogramm zu holen. Ich hab sie verehrt. Und jetzt machen Sie das. Das Volk das geflüchtet ist, aus das diesem Land. Aus diesem Land, wo das Erzböse war und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist als Deutschland war. So unfassbar. Und dann habe ich den Amerikanern gesagt, das ist das Schlimme an den Juden. Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, dass besser lernt als sie, aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt living Hell, die lebende Hölle und ich hab den Amerikanern gesagt „Und wenn ihr nicht aufpasst, wird Amerika auch die lebende Hölle sein“ und ich sag euch jetzt, euer Land wird verwandelt in die lebende Hölle, wenn ihr nicht bald aufsteht.“ Nachfolgend erklärte er umfangreich die Wirkungsweise des neu zugelassenen genbasierten Impfstoffs in Abgrenzung zu traditionellen Impfstoffen und leitete die aus seiner Sicht hieraus resultierenden gefährlichen Nebenwirkungen her. Hierzu antwortete er auf die Frage, was er so dramatisch sehe, was in Israel gerade passiere und was ihn als Thailänder und als halber Deutscher dazu bewegt habe, so etwas zu sagen, so eine These aufzustellen, Folgendes: „Hör mal gut zu. Ich bin Wissenschaftler, ob ich Thai oder Deutsch bin, ist egal und ich bin Infektiologie, Immunologe. Ich hab fast 40 Jahre lang ein Fach gelehrt, was jetzt missbraucht wird. Mein Fach wird missbraucht, um dieses Land in die lebende Hölle zu verwandeln und das ist das, was ich nicht ertrage nicht ertragen werde. Und das ist der Grund, weswegen ... und ich gesagt haben, wir schreiben doch noch einmal ein Buch, verdammt noch mal, es muss doch möglich sein, in einem Land der Dichter und Denker auch die Bevölkerung aufzuwecken. Wir wollen kein Geld verdienen mit diesem Buch. Wir haben dieses Kapitel online gestellt, umsonst. Jeder kann dieses Lesen, ja, man braucht das Buch nicht mal zu kaufen, aber tut es. Ich möchte jetzt sagen, was an dieser Impfung uns mit Grauen erfüllt, wenn ich darf. Das ist im Buch, aber ich versuche es noch einmal so zu erklären: eine normale Impfung läuft so ab, dass man ein Teil, meinetwegen ein Virus oder ein Teil des Virus - das ist die Fanghand - damit greift das Virus an die Türklinke, macht es auf, geht in die Zelle rein. Das ist die Zelle. Geht da rein, macht die Zelle krank. Man hakt diesen Arm ab, spritzt es in dich hinein und du machst Antikörper dagegen, sodass wenn dieses Virus kommt und rein will, die Antikörper das abfangen und dann kann das Virus nicht rein. Damit schützt man gegen den Eintritt des Virus in die Zelle. Dieses Virus kommt durch die Nase hindurch, kommt in die Lunge und wird aufgehalten. Im Übrigen ist es schon der erste Fehlgedanken, denn wenn du und ich, wir sind die Antikörper. Wir sitzen in diesem Raum. Dieser Raum ist das Blut, das ist das Gefäß, die Wand. Das Virus, das über den Luftweg reinkommt, das ist an der Haustür. Es kommt nicht in die Blutbahn, das will in den Flur. Und wer glaubt, dass die Antikörper, die gebildet werden gegen diese Hand, die im Blut sind, ein Virus auffangen können, das durch die Haustür, die Türklinke, ist naiv, hat noch nie etwas von Infektionskunde gelernt. Jeder, den ich gelehrt habe, weiß, dass draußen vor der Tür nur ganz, ganz wenige Antikörper sind, die ausgespuckt werden, um die Viren, die durch die Haustür kommen wollen, aufzuhalten. Aber es passiert nie. Schaffen sie nicht. Wenn Leute mir sagen, ja es gibt auch Impfungen gegen Bakterien, die durch die Haustür kommen wie Pneumokokken. Die bringen so viele ältere Menschen um. Diese Lungenentzündungen durch Bakterien ist so viel häufiger als durch die Viren und jedes Jahr sterben so viel mehr Leute an Lungenentzündung durch diese Pneumokokken, die durch die Haustür kommen. Dass man sagt, es gibt eine Impfung gegen die Pneumokokken und als diese Impfung entwickelt wurde, habe ich gesagt, es wird nicht funktionieren. Aus dem gleichen Grund. „Doch das machen wir“. STIKO hat ja zugelassen. Die ganze Welt hat Pneumokokkenimpfung. Diese Impfung gegen die Bakterien schützen, ja, aber nur dann, wenn die Bakterien durch die Flur, diese Flur gekommen sind und in die Blutbahn kommen und dann zum Gehirn wollen. Da können die Antikörper tatsächlich helfen, aber auch nicht sehr gut. Deswegen schützen auch die Antikörper gegen die Bakterien nur gegen die Ausbreitung in der Blutbahn. In Prinzip ist es so, sodass alle Impfungen bis auf ganz ganz wenige, aber wir wollen nicht drauf eingehen, gegen Diphtherie, gegen Wundstarrkrampf funktionieren, weil die Antikörper im Blut, die Eindringlinge, Gifte oder Bakterien oder auch Viren abfangen in der Blutbahn. Nun ist so, dass Covid-19 dieses SARS-Cov 2 nicht in der Blutbahn sich ausbreitet. Das ist nicht der Weg, der zum Tode führt. Sondern das bleibt hauptsächlich, hauptsächlich in der Lunge hauptsächlich sage ich ja, und deswegen ist es sinnlos zu impfen dagegen. Dieser erste Angriff in der Lunge wird nicht aufgehalten werden. So das Zweite ist, wenn man das gemacht hätte, wäre das halb so schlimm. Verstehst du, aber da hätte man umsonst geimpft wie gegen die Bakterien, im Übrigen auch wie gegen die Grippe. Das schützt auch nicht wirklich. Die Impfung gegen die Grippe ist auch eine Impfung, die ist jahrzehntelang durchgeführt worden, weltweit auch der Industrie sehr viel Geld eingebracht hat. Aber wie alle Insider wissen, nicht wirklich wirkt.“ [...] „Ja, das ist auch Nebensache, denn im Buch, Hauptpunkt ist diese genbasierten Impfung. Sind völlig anders und deswegen tausendfach gefährlicher, wirklich. Ich sag, die sind so gefährlich, dass es einem schaudert, wenn ich dran denke, dass unser Kind ja geimpft werden sollte. Und das ist das, was Gates und Merkel wollen, die wollen ja alle Kinder auf der Welt impfen und AstraZeneca und Moderna hat jetzt die ersten Kinder in Amerika geimpft, die sechs Monate alt sind. Das ist ein Verbrechen, Leute. Das ist etwas, was vor ein Welttribunal gehört. Das geht nicht. Ja, ihr bringt unsere Kinder um, das geht nicht.“ Im späteren Verlauf des Interviews äußerte sich der Angeklagte wie folgt: „[...] Also uns wurde auch nahegelegt, dieses Land möglichst bald zu verlassen. Vor paar Monaten. Wir haben Angebote bekommen, dass wir abgeholt würden und dann, dass wir untertauchen könnten, weil uns gesagt wurde, dass wir uns fürchten müssen. Richtig fürchten müssen. Nun aber haben wir gesagt, erstens wir bekämpfen niemand. Wir rufen nicht auf zu Zwistigkeit. Wir rufen auf zur Verständigung und wir rufen auf deswegen, weil die, die uns vielleicht noch zerstören wollen, realisieren sollten, dass sie auf dem Weg sind, sich selbst zu zerstören. Ja, immer wenn etwas Böses unterwegs ist, zerstört es sich selbst. Das ist in der Menschheitsgeschichte immer gewesen. Warum soll es diesmal anders sein. Jetzt werde ich doch erzählen, warum wir sicher sind, dass ein Gespräch notwendig ist. In diesem Fall ist es so, dass nicht das Händchen des Virus oder dieser Arm des Virus gespritzt wird. Hierein. Sondern es ist das Gen des Virus. Die Information, die genetischen, die der liebe Gott, wenn es einen gibt, kreiert hat. Dieses Gen für den Arm wird gespritzt. Dieses Gen geht in deinen Körper oder in euren Körper. Dieses Gen und zwar nicht ein Gen, sondern eine Milliarde Paketchen von dem gleichen Gen, geht ein Teil geht immer in die Blutbahn. Das ist so und das ist das, was die meisten Menschen nicht realisieren und nicht wissen, Sie wissen nicht, dass nicht geguckt wurde, von niemand, was passiert mit diesen Genpäckchen, die jetzt im Blut sind. Sie wissen nicht, wenn dieser Raum ein Blutgefäß ist, dass das Blutgefäß oder alle Gefäße miteinander verwoben sind und das ganze bildet im Prinzip ein wahnsinnig tolles Tunnelsystem in eurem Körper. Es geht durch alle Organe. Hirn, Herz, Lunge sind durchsetzt von diesen Gefäßen. Was ihr nicht wisst ist, dass das Gefäßsystem dicht ist. Es fließt kein Blut aus den Blutgefäßen ins Gehirn, normalerweise. Darf auch nicht. Es kann vielleicht Zucker raus fließen. Ja, Sauerstoff kann raus. Aber nicht ein Eiweiß und erst recht nicht ein Genpaket. Das ist zu groß. Die Wände sind dicht. Diese Tapete ist dicht, also wo gehen diese Genpakete hin? Die Genpakete haben keine andere Möglichkeit. Sie müssen zu einem großen Teil in die Wände selbst gehen. Diese Tapeten sind Zellen dieser Zellen nennen sich Endothelzellen. Steht alles im Buch übrigens, was ihr alle runterladen könnt, umsonst. Braucht nicht zu bezahlen dafür. Aber lest es doch. Die gehen in diese Gefäßwände, in die Tapeten und so, jetzt werde ich erzählen, was passiert. Dieses Gen bedingt ja, wenn es hier reingeht, wird das gesehen. Das ist die Wand, dann ist es so, dass dieses Händchen gebildet wird von der Wand und kommt aus der Wand raus. Dieses Händchen ist jetzt in der Wand und guckt aus der Wand raus ins Blut und nebenbei kommt auch Müll raus, weil während diese Hand gebildet wird, kommt Abfall zustande. Und dieser Abfall wird auch von der Wand, von der Zelle vor die Wand gestellt. So was habe ich. Habe ich ein bisschen Abfall, Gott. Du bist Abfall. Dieses Abfall kommt, das ist der Abfall. Und das ist, das ist die Hand. Hand und diese beiden haben einzigartige Fähigkeiten. Diese Hand des Virus. Das Virus ist nicht da. Diese Hand hat die Möglichkeit Plättchen, Plättchen, das ist ein Plättchen. Fließen im Blut rum, anzutippen. Wenn es vorbei kommt, tipp. Das aktiviert die Plättchen. Die Plättchen werden aktiv und wenn Plättchen aktiv werden. Dann fängt das Blut an zu gerinnen. Ja, außerdem ist es so, dass dieser Abfall hier gesehen wird von Lymphozyten, das ist ein Lymphozyt. Und zwar Killer-Lymphozyten, die auch hier sind, sehen das und Lymphozyten mögen keinen Abfall von Viren. Sie sind dazu trainiert die Zelle umzubringen. Sie werden diese Zelle angreifen. Das ist euer Immunsystem. Das sind eure Killer-Lymphozyten und glaubt mir, jeder von euch hat diese Killer-Lymphozyten, die diesen Abfall von Coronaviren erkennen, weil wir alle uns mit Coronaviren auseinandergesetzt haben. Unser Leben lang. Und dieses Virus ist nicht neu, glaubt Merkel nicht. Glaubt Wieler nicht. Das Virus ist uralt. Ja, das sagt die Sequenz schon. Das Virus ist bekannt und der Müll von einem Coronavirus ist sehr ähnlich wie der Müll von den anderen Coronaviren, mit dem wir die ganze Zeit leben. Und deswegen werden diese Lymphozyten angreifen, so, der Angriff auf die Wand. Das ist so wie wenn die Wand angekratzt wird. Die Tapete bekommt Risse.“ [...] „Die Adern werden von innen zerkratzt. Ich meine normalerweise, wenn man sich schneidet, gerinnt das Blut auch. Jede Verletzung eines Blutgefäßes führt dazu, dass das Blut gerinnt. Und die Plättchen sind im Zentrum dieses Geschehens. Jetzt gerinnt das Blut. Normalerweise ist es so, wenn das Blut gerinnt. Dann gibt es eben da Schorf und nachher fällt der Schorf ab. Wenn aber das Blut in den Gefäßen gerinnt, dann kann es nicht abfallen. Und dann ist das Gefäß zu, innen. Und das Leute, ist nicht gut. Denn wenn euer Gefäß zu geht, innen, dann könnt ihr sehr sehr krank werden. Extrem krank. Und wir haben und das haben wir auch geschrieben. Es wird wahrscheinlich das Blut dort am meisten, am ehesten gerinnen, wo die Blutströmung ganz langsam ist, denn da hat die Tapete genug Zeit, die Paketchen aufzunehmen. Klar, wo fließt das Blut schön langsam?“ [...] „In den Venen, in allen Venen, allen Venen zum Beispiel Beinvenen. Leute, die sich nicht bewegen, bekommen Beinvenen-Thrombosen und wenn diese Thromben, die Gerinnsel sich ablösen und gehen in die Lunge, dann stirbt man eine Lungenembolie o. k.? Aber das, was die Leute nicht wissen, ist, dort wo Thromben sich gerne bilden würden, wenn diese Anstoß zur Bildung gibt, ist das Gehirn. Ja, die Hirnvenen, da läuft das Blut sehr selten, äh sehr langsam, aber der Anreiz, Thromben zu bilden ist da oben sehr sehr wenig, denn es gibt keinen Grund, weswegen die Killer-Lymphozyten mal hingehen sollten und die Hirnzellen, den Venen, die Tapete, die Auskleidung der Venen im Gehirn anzukratzen. Gibt kein Grund, und deswegen ist unsere große Befürchtung, weil, weißt du die Sache ist, als die Nebenwirkungen bekannt wurden, der Leute, hab ich gesagt, komisch, was ist eigentlich die Nebenwirkung überhaupt, von die man hört. Kopfschmerzen, Kopfschmerzen, einige Leute haben Lähmungen bekommen, Bewusstseinsstörung ja. Speiübel waren vielen. Kotzen. “ [...] „Dann nachgelesen, alles über Hirnvenen Thrombose, was ich finde, habe ich gelesen. Ich weiß jetzt, dass die Inzidenz eine pro Million pro Jahr in Deutschland. ja, aber wenn du das nicht diagnostiziert und das musste man. Du kannst sterben und du kannst alle diese Symptome bekommen Kopfschmerzen ganz typisch dieses speiübel, weil wenn die Venen zu gehen, Dann steigt der Druck im Gehirn und diese Drucksteigerung bedingte Kopfschmerzen. Diese schrecklichen Schmerzen und die Übelkeit und Erbrechen. Die Nervenlähmung. Du kannst gelähmt sein. Du kannst Halbseiten gelähmt sein. Du kannst halb taub werden. Du kannst blind werden. Alles, das es beschrieben. Du kannst deine Zuckungen bekommen, je nachdem, wo das passiert, passiert alles.“ [...] „Das ist ja der Sinn, unser Killer-Lymphozyten, die wollen die Zellen zerstören, die die Viren bilden und normalerweise würden die Viren niemals da oben gebildet werden. Aber dank Merkel und Söder und Spahn und Wieler passiert das jetzt, dass diese armen Leute, die. Wir haben deswegen einen Brief an die Zulassungsbehörde geschrieben. Das war der 1. März, es wurde überhändigt von einem Kollegen von uns in Holland, überhändigt, übergeben und es wurde dann bekannt gegeben. In diesem Brief haben wir verlangt, dass die Zulassungsbehörde uns die Dokumente zeigen, die ausgeschlossen haben, dass so etwas passieren könnte, bei Menschen, sie haben uns nicht geantwortet - Moment - sie haben uns nicht geantwortet, aber in der Woche kamen die Meldungen rein. Oh, Frauen verstorben an Lungenembolie, oh, ein junger Mann verstorben an Hirnvenenthrombose. Ja und du weißt was passiert ist, dass am 11. März haben nacheinander insgesamt 16 Länder diese AstraZeneca Impfung gestoppt und die EMA diese Behörde, diese furchtbare Behörde, unselig, unethisch, unmenschlich, unverantwortlich, haben gesagt, 3 Tage später. „Es ist alles in Ordnung. Leute, wir haben zwar feststellen müssen, dass Menschen gestorben sind. Insgesamt 10 an 2 extrem seltenen Blutgerinnsel-Erkrankung.“ Das, was wir vorher gesagt haben, „aber es war nur 10 und es wurden, weiß ich wie viel Millionen, vielleicht 10 Millionen Menschen unter 60 geimpft und es sind 10 gestorben. Schade, aber der Nutzen ist viel größer als das was ja und jetzt lass mich das zu Ende machen. Da kam uns die Wut, so dass wir gesagt haben, das geht jetzt öffentlich. Wir machen das bekannt und seitdem wir das gemacht haben, sind wir nicht mehr verwundbar, weil wir nicht die einzigen sind. Sondern wir haben eben diese Doctors for Covid-ethics gegründet und da gehören jetzt Zigtausend Ärzte dazu, wenn man uns erledigt, sind Zigtausend Ärzte da, die dasselbe sagen und die gleichen Antworten von der EMA, demnächst von Merkel von Wieler und sie werden verklagt. Sie werden verklagt, denn es gibt keine Immunität auf der Welt, die einen schützt, wenn man den Nürnberg Kodex verletzt und Menschenversuche durchführt, ohne dass die Menschen informiert werden, was passieren könnte. Und das wird jetzt nicht gemacht. Alle Ärzte, die weiterhin das machen können und werden verklagt. Vor dem Tribunal, und das ist keine Drohung. Das ist eine Tatsache. Will, kommt er zusammen weltweit, um das zu organisieren und das müsst ihr realisieren, Leute, es ist keine Drohung. Es ist eine Tatsache. Denn wir sehen, dass die Menschen krank werden. Wir sehen, dass Menschen sterben, wie viele Menschen, ich kriege jeden Tag Meldungen von Leuten die sagen „Oh, der ist gestorben. Der war 90, topfit, der hatte nichts. 48, 96 Stunden danach gestorben und dann kommt das Paul-Ehrlich-Institut und sagt, dass kann nicht mit der Impfung, der war 90 Jahre alt, too bad so sad. Und wir verlangen jetzt von Paul-Ehrlich-Institut, von euch allen, dass unsere älteren verschiedenen Bürgerinnen und Bürger, dass sie obduziert werden und dass der Pathologen nachschaut, ob nicht vielleicht im Gehirn ein Thrombosbildung, ein Gerinnselbildung stattgefunden hat.“ Darauf folgend geht der Angeklagte auch auf die Corona-Tests und ihre Aussagekraft wie folgt ein: „Ich komme zu diesem Test, der lügt und betrügt. Der Test ist positiv, aber es ist wie ein Atemtest. Du bläst in diese Röhre und du misst 0,05 und der Test ist positiv für Alkohol aber nicht positiv für die Trunkenheit. Das ist in diesem PCR-Testen auch immer der Fall. Du kannst ein Wert ablesen, sogenannter CT Wert. Und der sagt, der schreite ich bin gar nicht positiv. Aber nein, Wieler geht hin uns sagt das ist positiv, ja und, und deswegen zack positiv, Robert-Koch-Institut. Das ist ein Verbrechen Leute.“ Im späteren Verlauf äußerte der Angeklagte sich zu seinen Untersuchungen der Todeszahlen im Zusammenhang mit den Impfungen wie folgt: „Danach habe ich geguckt, wie viele Menschen unter 60 sind an Covid-19 in Deutschland verstorben. Von den unter 60-Jährigen. Antwort, die keine Vorerkrankung hatten, 52 sind verstorben in 6 Monaten.“ [...] „Hinterher stellte sich heraus, dass die meisten doch Vorerkrankungen hatten und etwas hatten aber angeblich ohne Vorerkrankungen wie die Impflinge. Von den 60 Millionen angeblich ohne Vorerkrankungen sind 52 mit oder an dem Virus verstorben. Jetzt sind, wenn man sagt, die 60 Millionen sollten alle geschützt werden, mit dieser Impfung, wie viele werden gestorben. Antwort 6 mal 10, 60. wie kann der Nutzen größer sein. Frage. Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Wo sind die anderen, die verstorben sind, an Lungenembolie, weil das Blut nicht im Gehirn geronnen ist, sondern in den Beinen. An Herzinfarkt, weil das Blut im Herz geronnen ist. Es spottet jeder Beschreibung, dass EMA sowas sagt.“ Im weiteren Verlauf des Interviews wurde der Angeklagte auf die Impfung gegen die Schweinegrippe angesprochen. Er äußerte sich sodann wie folgt: „Bei der Schweinegrippe war es auch so, dass es einige wenige Menschen gegeben hat, die sofort gewarnt haben, vor der Impfung. Das war der Wolfgang Wodarg. Es war Klaus Köhnlein, ich gehörte dazu. Ich hab sogar eine Arbeit geschrieben, offiziell und publiziert wissenschaftlich. Hat kein Mensch gelesen, aber es ist so, denn es war klar, dass diese Impfung nicht funktionieren konnte und es war klar, dass jede Impfung Risiken birgt. Nur der Unterschied zu dem jetzigen Impfung und deswegen habe ich mich damals nicht so aufgeregt, weil ich wusste das Opfer geben würde. Aber diese Impfung ist noch unglaublich viel gefährliche, weil es eine genbasierte Impfung ist.“ [...] Auf die Frage, ob kommuniziert wurde, dass jährliche Impfungen geplant sind, antwortete der Angeklagte Folgendes: „Ja, das ist das, was wir versuchen hier zu kommunizieren. Wir wissen nicht, was seine Absicht dahinter steckt, wir wissen nur das, wenn das umgesetzt wird, aber wird es einem Massenmord gleichkommen. Wir können nicht glauben, dass das intendiert ist, aber es ist nicht bedacht und wir versuchen mit aller Macht und Kraft die Leute zu bedenken zu bringen, dass das Immunsystem klug ist, das diese Lymphozyten da sind und dass, wenn man diesen Frevel begeht und ein Virusteil produzieren lässt, an Orten, die nicht vorgesehen sind, ohne dass vorher ausgeschlossen zu haben. Wir haben an die EMA geschrieben, zeigt uns, dass die Tapete, dieses Gen nicht aufnehmen und das nicht produzieren. Da haben sie uns einfach gesagt, „Es ist gezeigt worden von AstraZeneca, dass das nicht aufgenommen wird“. Aber sie haben uns keine Daten geschickt. Wir wissen aber, dass diese Impfstoffe eigentlich aufgenommen werden müssen. Es ist so, es gibt keinen Grund, warum sie nicht aufgenommen werden. Und, einfach so zu lügen, ist sowas abartiges.“ Auf die Frage, ob es sich um eine bewusste Verschwörung handeln würde, antworte der Angeklagte wie folgt: „Ich mag das Wort Verschwörung nicht, weil ich nicht wirklich weiß, was Verschwörung ist. Für mich hat das Wort Verschwörung einen negativen Touch. Es ist ein Zusammenkunft von Menschen, um etwas nicht Gutes zu erwirken. Ist das so? Dann würde ich sagen, ist es keine Verschwörung. Es ist eine Absicht? Ja. Ein Plan? Ja. Was dieser Plan ist, weiß ich nicht, das aber der Plan ist, dass die Impfungen weltweit mit genbasierten Impfstoffen, am liebsten, stattfinden? Ja. Warum, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass das Ergebnis nur schlecht sein kann.“ Auf die Frage, was der Angeklagte mit der „Hölle auf Erden meinte“ erklärte er: „Das meine ich, dass die Gesellschaft verändert wird und nicht mehr die Menschlichkeit haben wird, so wie wir die Menschlichkeit gekannt haben. Menschlichkeit durchzogen durch positive menschliche Gefühle, die Nähe zueinander, das Mitgefühl ja?“ [...] „In der Mitte bleiben. Faktenchecker, Merkel, Spahn, wo ist die Mitte? Es gibt keine Mitte. Ihr habt uns gespalten, wir driften auseinander. In die Extremen und deswegen wird das die lebende Hölle sein.“ b) Bezüglich des Vorwurfs zu 2. der Anklageschrift (Rede am 24.09.2021 in Kiel) hat das Gericht neben der in der Anklageschrift zitierten Äußerung folgende Feststellungen getroffen. Die Rede des Angeklagten am 24.09.2021 dauerte insgesamt ca. 20 Minuten und richtet sich an ca. 200 Zuschauer, die teils sitzend und teils stehend dem Angeklagten zuhörten. Das Publikum war vom Alter her durchmischt. Bis auf mehrere kurze Applaus-Unterbrechungen verhielt sich das Publikum ruhig und es kam während der gesamten Veranstaltung zu keinen Störungen. Die gesamte Veranstaltung verlief friedlich und störungsfrei. Die Rede des Angeklagten lautete wie folgt: „Dankeschön. Ich werde ablesen, ich habe nämlich nicht nur heute, sondern auch gestern dran gearbeitet. Mir sehr vieles überlegt, was ich hier, in meiner neuen zweiten Heimat, sagen werde. Ich werde heute beginnen, wie ich es vor langer Zeit von Euch gelernt habe. Zu einer Zeit, in der Deutschland für mich das Gute, das Redliche, das Tüchtige bedeutete. In einer Zeit, in die ich mich selbst zurücksehne. Meine lieben guten Kieler, etwa ein Drittel der Bevölkerung weiß, weswegen diese Krise konstruiert, erfunden und erlogen wurde. Die Ziele schlummerten jahrzehntelang im Innern der Erde. Jetzt brechen sie wie tanzende Teufel hervor und das Tsunami rollt auf uns zu. Der Untergang ist kaum aufzuhalten, denn der Rest der Gesellschaft verkennt die Gefahr vollends. Sie will von dem Gesamtplan nichts wissen. Will und gar kann auch gar nicht glauben, dass so ein Plan von ihren Volksvertretern mitgetragen werden könnte. Will und kann nicht glauben, dass der über Jahrzehnte sorgsamst ausgelegte Plan in zwei Stufen abläuft: Die erste Stufe ist mit der ordentlichen Zulassung der genbasierten Impfstoffe abgeschlossen. Wenn kein Wunder geschieht ist dieses Ziel demnächst erreicht. Wenn kein Wunder geschieht. Ja und, wäre das so schlimm? Naja, erstens würde dann jeder Impfstoff in dieser speziellen Kategorie mRNA-Impfstoff automatisch zugelassen gegen jede beliebige Variante von jedem Coronavirus. Auch wenn sie wie Delta noch ungefährlicher ist als das gängige Virus. Die Wirksamkeit ist ja gesichert. Die Sicherheit ist ja gesichert. Keine weiteren oder erneute Prüfung wird von Nöten sein. Dann werden die Volksvertreter gerne weiter über Impfpflicht, Impfapartheid, Impfpässe diskutieren. Mit so wenig Sinn und Verstand, dafür aber mit so abgesichertem, abgesprochenem Ergebnis wie immer. Alles perfekt ausgedacht. Wie erschreckend! Schon jetzt ist es der Weltelite gelungen, über 1 Milliarde Dosen der genetisch basierten Substanzen in ahnungslose Menschen zu spritzen. Die Inhaltsstoffe der Fläschchen sind nicht im Ansatz deklariert, geschweige denn überprüft worden. Die Auswirkungen der Substanzen im menschlichen Körper waren von vornherein nicht bekannt! Wohl bekannt waren hingegen zwei Tatsachen: 1. Das Virus ist für den Menschen ohne schwere Vorerkrankungen deutlich weniger gefährlich als die Grippe. Zweitens. Auch für ältere Menschen mit Vorerkrankungen ist das Virus nicht gefährlicher als die Grippe, weil es mittlerweile hervorragend wirksame Medikamente zur Behandlung gibt. Eine Impfkampagne, eine Impfkampagne mit solch brutalen Methoden durch zu knüppeln gegen etwas, was von vornherein gar keine echte Bedrohung war, ist das nicht hochsuspekt? Uns regten sich schreckliche Verdachtsmomente auf, von vornherein vor 1,5 Jahren. Und im kleinen Familienkreis wurde beschlossen: Wir müssten Aufklärungsarbeit für die Bevölkerung leisten, schließlich ist es ja mein eigenes Fach, schließlich ist es ja mein eigenes Fach, das für einen unglaublich bösen Zweck missbraucht wird. Die Videos wurden recht häufig aufgerufen. Hinzu kamen dann die Bücher. Wird es aber reichen, einen vielleicht entscheidenden Beitrag am Sonntag einzubringen? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass wenn wir scheitern sollten, gibt es nur noch eine winzige verbleibende Chance, dem drohenden Untergang zu entrinnen. Wir müssen versuchen, die noch Erreichbaren zu erreichen. Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe, der erste Meilenstein der Agenda erreicht und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung der neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust, die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung. Keine geringeren als Holocaustüberlebende selbst haben dieses in einem historischen Schreiben an die Medizinbehörden und an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zum Ausdruck gebracht. Die Übergabe dieses Briefes ist in einem Film dokumentiert. Eine Holocaustüberlebende hat den Brief vor dem Gebäude der Zulassungsbehörde vorgelesen. Einige Passagen aus der deutschen Fassung: „Meine Damen und Herren, wir die Überlebenden der Gräueltaten die während des Zweiten Weltkrieges an der Menschheit begangen wurden, fühlen uns verpflichtet, unserem Gewissen zu folgen und diesen Brief zu schreiben. Es ist für uns offensichtlich, dass sich vor unseren Augen ein weiterer Holocaust größeren Ausmaßes abspielt. Die Mehrheit der Weltbevölkerung begreift noch nicht, was vor sich geht. Denn das Ausmaß eines organisierten Verbrechens, wie dieses, übersteigt ihren Erfahrungshorizont. Wir jedoch wissen es. Wir erinnern uns an den Namen Joseph Mengele. Einige von uns haben persönliche Erinnerungen. Wir erleben ein Deja-vu, dass so entsetzlich ist, dass wir uns erheben um unsere armen Mitmenschen zu schützen. Zu den bedrohten Unschuldigen gehören jetzt auch Kinder und sogar Säuglinge. In nur vier Monaten haben die Covid-19 Impfstoffe mehr Menschen getötet als alle anderen Impfungen zusammen von Mitte 97 bis Ende 2013. Ein Zeitraum von 15 Jahren. Und die am stärksten betroffenen Menschen sind zwischen 18 und 64 Jahre alt, die Gruppe, die in der Covidstatistik gar nicht auftaucht. Die Massenmedien verbreiten Angst und Panik und nutzen die Rolle der Göbbels-Propaganda, indem sie Unwahrheit so lange wiederholen, bis sie geglaubt wird. Seit Wochen rufen sie zur Ächtung der noch nicht geimpften auf. Vor 80 Jahren waren es die Juden, die als Verursacher von Infektionskrankheiten verteufelt wurden. Heute sind es die Ungeimpften, denen man vorwirft, das Virus zu verbreiten. Die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit zu reisen, die Freiheit zu arbeiten, das ganze Zusammenleben wurde den Menschen genommen, um ihnen die Impfung aufzuzwingen. Grundsatz sechs des Nürnberger Kodex verlangt, dass das Maß des einzugehenden Risikos niemals dasjenige überschreiten darf, das durch die humanitäre Bedeutung des durch den Versuch zu lösenden Problems bestimmt wird. Die Impfung gegen Covid hat sich als gefährlicher erwiesen als Covid für etwa 99% aller Menschen. Wie von Johns Hopkins in einer Studie mit 48. 000 Kindern dokumentiert worden ist, besteht für die Kinder keinerlei Risiko durch das Virus.“ Mein Wort dazu: Ein Nutzen ist also von vornherein Null. „Die von Johns Hopkins selbst veröffentlichen Daten belegen im Gegenzug, dass Kinder nach der Impfung Herzerkrankungen bis hin zum Herzinfarkt erlitten haben. Mehr als 15.000 Kinder haben unerwünschte Nebenwirkungen erlitten bislang. Mehr als 900 mit schwerwiegenden Folgen. Mindestens 16 Jugendliche sind nach den Impfungen verstorben und wie Sie wissen, wird nur etwa 1% überhaupt gemeldet. Und die Zahlen steigen rapide an während wir schreiben. Mit Ihrem Wissen. Grundsatz 10 des Kodex: Während des Versuchs muss der behandelnde Wissenschaftler bereit sein, den Versuch in jeder Phase abzubrechen, wenn er nach bestem Wissen und Gewissen und sorgfältigem Urteilsvermögen Grund zur Annahme hat, dass eine Fortsetzung des Versuchs wahrscheinlich zu einer Verletzung, Behinderung oder zum Tod der Versuchsperson führen würde.“ Der Brief endet mit dem Aufruf zur sofortigen Beendigung der Impfkampagne. Liebe Freude! Holocaustüberlebende stehen auf, um uns zu beschützen. Mehr geht wahrlich nicht! Lasst uns den direkten Weg jetzt gehen. Zu den Ärzten und zu den Verantwortlichen. Der Kieler Marsch auf den Landtag 2021, das wäre doch ein Zeichen das wieder aus dieser Stadt käme. Verlangen wir doch gemeinsam von ihnen, dass sie Rede und Antwort stehen zu den Ausführungen der Holocaustüberlebenden, die uns besser vertreten, besser verteidigt haben, als wir es besser je hätten tun können. Und ich glaube nicht, dass Irgendjemand, irgendeiner anderen Partei wirklich auf diese Fragen ehrliche Antworten hätte, die nicht in den gleichen Gang führen würden, nämlich in den Gang zurück, zurück in unsere alte Welt. Deswegen ist mein Aufruf, dass auch wenn wir scheitern am Sonntag, dass wir uns verbinden mit den anderen einigen Prozent noch frei Denkenden. Denn wenn jetzt vielleicht 30% bereits wissen was los ist, dann könnte es sein, dass wir gemeinsam noch 20% irgendwie, irgendwo zu unseren Verbündeten und wir auch zu ihren Verbündeten . Und das inkludiert auch, will ich ohne Zögern sagen, die Politiker. Ich glaube nicht, dass alle Politiker Schleswig-Holsteins schlecht sind. Das können sie gar nicht sein. Ich glaube nicht, dass sie wirklich wissen, worum es geht. Das können sie nicht tun. Also lasst uns mal mit ihnen reden, und sie davon zu überzeugen, dass es doch einen anderen, einen besseren Weg in die Zukunft geben könnte als den Weg in die neue Realität der Kanzlerin. III. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen in der Hauptverhandlung nicht eingelassen. 1. Die Feststellungen zur Person beruhen auf der glaubhaften Erklärung des Verteidigers Prof. Dr. Schwab, die durch den Angeklagten bestätigt wurden. 2. a) Die Feststellungen der unter II. 1. zu 1. und zu 2. dargestellten Äußerungen, beruhen auf den in Augenschein genommenen Videos des Interviews und der Rede. Die Feststellungen zur Verbreitung des Videos des Interviews beruhen auf der Verlesung der Internetrecherche des Herrn T. von der Bezirkskriminalinspektion Kiel. In dem Vermerk werden die einzelnen Veröffentlichungswege, die stichprobenartig aufgelistet wurden, wiedergegeben. 2. b) Die Feststellungen zu den äußeren Umständen der Rede vom 24.09.2021 beruhen auf dem in Augenschein genommenen Video sowie auf der glaubhaften Aussage des Zeugen P. Der Zeuge erklärte, dass er für die Versammlung und dessen reibungslosen Ablauf verantwortlich gewesen sei. Es seien ca. 200 Menschen vor Ort gewesen. Es sei eine typische Wahlkampfveranstaltung gewesen. Störungen habe es nicht gegeben. Nach Beendigung der Veranstaltung seien die Menschen abgewandert. Die Versammlung sei friedlich und störungsfrei verlaufen. IV. Rechtliche Würdigung Der Angeklagte war hinsichtlich beider Vorwürfe aus rechtlichen Gründen freizusprechen. 1. Zum Tatvorwurf zu 1. der Anklageschrift Nach den obigen Feststellungen zu den verfahrensgegenständlichen Äußerungen des Angeklagten erfüllen diese bei einer umfassenden Gesamtwürdigung ihres Inhalts und des inhaltlichen sowie situativen Kontextes nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 StGB. Die Äußerungen des Angeklagten waren für die rechtliche Würdigung auszulegen. Hierzu gilt nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, dass bei der Subsumtion unter dieser Strafvorschrift Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung ist, dass der Sinn der Meinungsäußerung zutreffend erfasst wird. Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BGH Urt. v. 20.9.2011 – 4 StR 129/11, BeckRS 2011, 24305 Rn. 23, beck-online). Ausgangspunkt der Auslegung ist dabei stets der konkrete Wortlaut der Äußerung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2017 – 1 BvR 1384/16). Der Wortlaut legt den Sinn der Äußerung aber nicht abschließend fest. Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und ihren Begleitumständen bestimmt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (vgl. BVerfG, a.a.O. ). Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (vgl. BGH Urt. v. 20.9.2011 – 4 StR 129/11, BeckRS 2011, 24305 Rn. 24, beck-online). a) Für beide Tatbestandsalternativen ist Voraussetzung, dass Teile der Bevölkerung betroffen sind. Unter den Schutz der Norm fallen alle Teile der Bevölkerung, das heißt alle von der übrigen Bevölkerung auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher, geschlechtlicher oder sonstiger Art unterscheidbare Gruppen, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und somit individuell nicht mehr überschaubar sind (MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl. 2021, StGB § 130 Rn. 30). Lediglich gemeinsame politische oder wirtschaftliche Interessen reichen nicht aus, sodass Staaten nicht als unter den Schutz der Norm fallen (MüKoStGB/Schäfer/Anstötz Rn. 28). Gleichwohl können auch verbale Angriffe auf den Staat Israel in ihrem Aussagekern die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens oder die „Juden“ schlechthin meinen. Dies hängt jedoch von Art und Umständen der Äußerung ab (BeckOK, Rackow, Rn. 15.1). Eingedenk der oben genannten Voraussetzungen hat der Angeklagte sich nicht strafbar gemacht, indem der den Staat Israel als „lebende Hölle“ bezeichnet hat, da der Staat Israel kein taugliches Tatobjekt darstellt. Aber auch durch die weiteren Äußerungen mit Bezug auf Israel bzw. mit Bezug auf „die Juden“ liegt keine Strafbarkeit vor, da nach Auslegung des Gerichts straflose Deutungsvarianten nicht ausgeschlossen werden können. Die hier in Betracht zu ziehende Tathandlung des Aufstachelns zum Hass im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt ein gezieltes Setzen von Anreizen zu einer emotional aufgeladenen Feindseligkeit gegenüber dem angegriffenen Personenkreis, das durch Einwirkung auf Intellekt und Gefühle entsprechende Haltung hervorrufen oder steigern soll und dabei über eine einfache Äußerung von Ablehnung oder sogar Verachtung erkennbar hinausgehen muss (BVerfG, NJW 2003, 660, 662). Der Angeklagte erklärte im dargestellten Kontext, dass es das Schlimme an den Juden sei. Sie würden gut lernen. Es gäbe kein Volk das besser lerne als sie. Sie hätten das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen sei Israel jetzt living hell, die lebende Hölle. Diese Erklärung ist auslegungsbedürftig, da sowohl die Begriffe „Juden“, „Volk“ und „Israel“ genannt werden. Ausgangspunkt der Auslegung ist der Wortlaut der Äußerung. Der Angeklagte verwendet im gesamten Interview die Begriffe „Israel“, das „isrealische Volk“, die „Israeliten“ und die „Juden“ nicht trennscharf. Es findet keine klare Abgrenzung statt und für einen objektiver Erklärungsempfänger ist nicht - ohne Heranziehung weiterer Deutungshilfen - klar erkennbar, was mit der jeweiligen Bezeichnung konkret benannt werden soll und wie diese Bezeichnung sich ggf. von den anderen Bezeichnungen unterscheiden soll. Erstmal wurde der Staat Israel in dem Interview vom Angeklagten selbst erwähnt, als er erklärte, dass bei der Entscheidung über eine Impfung kein Zwang ausgeübt werden dürfe, wie es beispielsweise in Israel der Fall sei. Durch diese Äußerung stellte er einen klaren Bezug zu einer politischen Entscheidung der Regierung Israels her. Eine Deutung, dass hier bereits Menschen jüdischen Glaubens gemeint sein können, kommt nach Überzeugung des Gerichts nicht in Betracht, da ein konkreter Bezug zur israelischen Politik im Hinblick auf die Impfung gegen das Coronavirus zu verstehen ist. Dies wird auch dadurch deutlich, dass er darauf hinweist, dass die Grenzen des Landes zu seien. Grenzpolitische Entscheidungen sind grundsätzlich nicht religiöser, sondern politischer Natur, sodass in diesem Fall kein Bezug zur Religion des Judentums geschlossen werden kann. Im weiteren Verlauf des Interviews leitete der Angeklagte die von der Anklage umfasste Äußerung dadurch ein, dass er von einem Amerikaner gefragt worden sei, was er zu Israel zu sagen haben, woraufhin er geantwortet habe, dass er das Volk der Israelen mehr bewundert habe, als irgendein anderes Volk auf der Welt. Er sei ein Judenbewunderer gewesen. Er sei jüdischen Musikern nachgereist, um eine Unterschrift von ihnen zu bekommen. Durch die Verwendung der Begriffe „Israel“, „Volk der Israelen“ und „Juden“ in einem Kontext, ohne dass eine klare Trennung zwischen den Begrifflichkeiten stattfindet, ist die Verwendung der Begriffe hier auch auslegungsbedürftig. So ließe sich hier deuten, dass der Angeklagte nicht zwischen Israel, israelischen Staatsangehörigen und Juden trennt, sondern mit „Israel“ bzw. dem „Volk der Isrealen“ auch immer „Juden“ meint und damit keine klare Trennung zwischen Israel und Juden macht. Für diese Deutung spricht auch, dass er im Nachgang von jüdischen Musikern spricht, die keinen erkennbaren Bezug zum Staat Israel haben. Und auch, dass der Angeklagte von einer vergangenen Bewunderung spricht, indem er erklärte: „Ich habe sie verehrt. Und jetzt machen sie das.“ deute auf ein solches Verständnis hin. Dabei wird deutlich, dass seine Verehrung durch die impfpolitischen Maßnahmen der israelischen Regierung negativ beeinflusst worden ist. Denn „das“ kann im Kontext der vorangegangenen Äußerungen nur die impfpolitischen Maßnahmen der israelischen Regierung umfassen, die der Angeklagte noch zuvor als „Zwang“ definierte. Gleichwohl ist dann aber auch eine Deutungsmöglichkeit dahingehend eröffnet, wonach der Angeklagte mit „Juden“ die israelische Regierung bzw. Politik meinen kann. Für diese Deutung spricht zunächst der Wortlaut seiner folgenden Erklärung. Mit der Erklärung, „sie“, die Juden, hätten das Böse jetzt gelernt und umgesetzt und deswegen sei Israel jetzt living hell, ist für einen objektiven Empfänger zu verstehen, dass Israel durch die Impfpolitik „die lebende Hölle“ geworden sei. Anderer Gründe, als impfpolitische Maßnahmen, die Ursache für dieses Ereignis sein könnten, sind aufgrund des Kontextes der Erklärung nicht ersichtlich. Verantwortlich für diese Maßnahmen kann nur die israelische Regierung sein, da es sich um hoheitliche Maßnahmen handelte. Daher ist eine Auslegung möglich, wonach der Angeklagte in der Passage mit den Begriffen „sie“ und „das Volk“, insgesamt die israelische Regierung meinte. Dass hoheitliche Maßnahmen gemeint waren, wird letztlich auch dadurch unterstrichen, dass der Angeklagte im Nachgang die Amerikaner und die Deutschen warnte, dass ihre Länder auch in eine lebende Hölle verwandelt werden könnten, wenn man nicht bald aufstehe. Eine solche „Verwandlung“, womit der Angeklagte einen Zwang zur Impfung gemeint haben dürfte, kommt nach Überzeugung des Gerichts eben nur durch hoheitliche Maßnahmen in Betracht. Dafür, dass der Angeklagte mit den gegenständlichen Aussagen insgesamt die Maßnahmen der israelischen Regierung kritisierte, spricht auch der Gesamtkontext des Interviews, in dem er sich deutlich gegen die hiesige Impfpolitik der deutschen Regierung richtete. In dem ca. 90 minütigen Interview sprachen der Angeklagte mit dem gesondert verfolgten ... über impfpolitische Maßnahmen der deutschen Bundesregierung. Der Angeklagte schilderte, was sich im letzten Jahr vor dem Interview in Bezug auf die Coronapolitik ereignet hat und warum ihn und seine Frau das zum Schreiben eines neuen Buches motiviert hat. Des Weiteren sprachen der Angeklagte und der gesondert verfolgte ... über die aus ihrer Sicht fehlende wissenschaftlichen Auseinandersetzung, da gewissen Thesen bzw. Antithesen nicht mehr beachtet worden wären. Im weiteren Verlauf schilderte der Angeklagte die Wirkungsweise traditioneller Impfstoffe in Abgrenzung zu den neuen genbasierten Impfstoffen und leitete hieraus die potentiellen Nebenwirkungen der Impfstoffe her. Er erklärte, dass er mit dem neuen Buch über diese potentiellen Nebenwirkungen aufklären wollte. Vor diesem Hintergrund würde es im Kontext bleiben, wenn der Angeklagte sich mit seinen Äußerungen gegen die israelische Impfpolitik richtete. Insgesamt kann eine Deutung, nach der sich der Angeklagte mit seinen Äußerungen gegen die Impfpolitik der israelischen Regierung unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontextes nicht mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen werden. b) Die Tatbestandsalternative des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist nach Ansicht des Gerichts ebenfalls nicht erfüllt. Unter Beschimpfen ist eine nach Inhalt oder Form besonders herabsetzende Kundgabe der Missachtung zu verstehen. Von einem böswilligen Verächtlichmachen ist auszugehen, wenn die aus verwerflichen Beweggründen erfolgende Darstellung anderer Menschen als verachtenswert, minderwertig oder unwürdig erfolgt. Der Begriff der Verleumdung entspricht § 187 StGB (Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 130 Rn. 11). Zudem muss ein Angriff auf die Menschenwürde anderer Personen vorliegen, weil Teile der Bevölkerung wegen ihrer Zugehörigkeit zu diesem Bevölkerungsteil beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Der für den Tatbestand erforderliche Angriff auf die Menschenwürde hat dabei eine begrenzende Funktion, so dass die Strafbarkeit auf besonders massive Schmähungen, Beschimpfungen und Diskriminierungen reduziert wird. Die mit den Äußerungen erzeugte feindselige Haltung darf sich nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte wie z.B. die Ehre des Betroffenen richten, sondern muss den Menschen im Kern seiner Persönlichkeit treffen, indem sie ihn als minderwertig darstellen und das Lebensrecht in der Gemeinschaft abstreiten (Schäfer/Anstötz, Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2021, § 130 Rn. 55 m.w.N.). Ist die Menschenwürde beeinträchtigt, kann wegen Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG eine Abwägung mit den Grundrechten des Äußernden nicht stattfinden. Aus diesem Grund ist auch hier den Grundrechten des sich Äußernden bereits bei der Auslegung der Äußerung Rechnung zu tragen (Fischer, a.a.O., § 130 Rn. 12c). An einem Angriff auf die Menschenwürde, fehlt es vorliegend. Zwar deutet sich durch seine Äußerung, dass es kein Volk gebe, dass besser lerne als sie, auch ein Gedankengut an, wonach Juden bestimmten Eigenschaften zugesprochen werden könnten. Eingedenk der vorangegangenen Auslegung hat seine Äußerung jedoch nicht die Qualität, Menschen jüdischen Glaubens das Lebensrecht abzusprechen. Denn insgesamt bringt der Angeklagte mit den Äußerungen seine Kritik an den impfpolitischen Maßnahmen der israelischen Regierung zum Ausdruck. Darüber hinaus ist der Ausdruck auch zu pauschal, als dass hierdurch die Menschenwürde in der vorausgesetzten Art und Weise angegriffen worden sein könnte. 2. Zum Tatvorwurf zu 2. der Anklageschrift Nach den obigen Feststellungen zu den verfahrensgegenständlichen Äußerungen des Angeklagten vom 24.09.2021 erfüllen diese nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB, da jedenfalls nicht eine Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens festgestellt werden konnte. Gemäß § 130 Abs. 3 StGB wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. Vorliegend kam als Handlungsform des § 130 Abs. 3 StGB das Verharmlosen in Betracht, da dieses ein ausdrückliches quantitatives oder qualitatives Bagatellisieren von Ausmaß, Art, Folgen oder Wertwidrigkeit einzelner oder der Gesamtheit der Gewaltmaßnahmen der NS-Zeit voraussetzt, welches auch durch die Aufstellung relativierender Vergleiche erfolgen kann (BeckOK StGB/Rackow, 57. Ed. 1.5.2023, StGB § 130 Rn. 35). Durch die Bezeichnung der Zulassung des Impfstoffes gegen das Corona-Virus als ersten Meilenstein der Agenda und als Eröffnung des Rennens ums Erreichen des Endziels, welches nichts anderes als den zweiten Holocaust beinhalte, stellt der Angeklagte die Einführung der Impfstoffe gegen das Corona-Virus in Vergleich mit der planmäßigen Verfolgung, Deportation und Ermordung der Jüdinnen und Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus. Hierdurch kann eine Bagatellisierung von Ausmaß, Art und Folgen der Gewaltmaßnahmen und damit eine Verharmlosung im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB gesehen werden. Der § 130 Abs. 3 StGB erfordert jedoch auch, dass die Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden der Öffentlichkeit zu stören. Die Äußerung des Angeklagten hatte im konkreten Fall nicht die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens. Das Bundesverfassungsgericht hat im Kammerbeschluss vom 22.06.2018 (1 BvR 2083/15, NJW 2018, 2861 ff. und juris) im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) einschränkende Anforderungen für das Tatbestandsmerkmal der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens aufgestellt. Danach ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt, nicht tragfähig (vgl. BVerfG, a. a. O., juris Rn. 26). Ebenso wenig ist der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ oder der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte ein Eingriffsgrund (vgl. BVerfG, a. a. O.). Ein legitimes Schutzgut ist der öffentliche Frieden hingegen in einem Verständnis als Gewährleistung von Friedlichkeit (vgl. BVerfG, a. a. O., juris Rn. 27). Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind. Die Wahrung des öffentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Außenwirkungen von Meinungsäußerungen etwa durch Appelle oder Emotionalisierungen, die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte unmittelbar einschüchtern. Eine Verurteilung kann dann an Meinungsäußerungen anknüpfen, wenn sie über die Überzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkungen angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressiven Emotionalisierungen oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefährdende Folgen unmittelbar auslösen können (vgl. BVerfG, a. a. O.). Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen, bei der insbesondere die Art, der Inhalt, die Form und das Umfeld der Äußerung zu berücksichtigen sind, aber auch - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Stimmungslage in der Bevölkerung und die politische Situation eine Rolle spielen können (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 8.3.2021 – Ss 72/20, BeckRS 2021, 4322). Dabei ist zu beachten, dass die Eignung positiv festgestellt werden muss. Anders als bei den Tatbestandsmerkmalen des Billigens und des Leugnens kann daher nicht bei einer Verharmlosung des Holocausts auf eine Eignung geschlossen werden (BeckOK StGB/Rackow, 57. Ed. 1.5.2023, StGB § 130 Rn. 38). Bei der rechtlichen Würdigung ist dabei zunächst die von dem Angeklagten gehaltene Rede ihrem Inhalt nach zu bewerten. Die Rede zielte erkennbar primär darauf ab, weitere Stimmen für die anstehende Bundestagswahl zu gewinnen, da der Angeklagte in seiner Rede verschiedene Bezüge zur anstehenden Wahl machte bzw. zum demokratischen Wahlkampf aufrief. Hierfür spricht, dass der Angeklagte zu Beginn erklärte, dass bereits ein Drittel der Bevölkerung wüsste, weswegen die Krise konstruiert sei. Im weiteren Verlauf stellte er die Frage, ob seine Aufklärungsarbeit reichen würde, einen entscheidenden Beitrag bei der anstehenden Bundestagswahl einzubringen. Er wüsste es nicht. Sie müssten versuchen, die noch Erreichbaren zu erreichen. Direkt nach der gegenständlichen Passage und der Verlesung von Teilen des „Briefes“ von Holocaustüberlebenden rief er weiter dazu auf, direkt zu Ärzten und Verantwortlichen zu gehen. Er rief dazu auf, mit den Politikern Schleswig-Holsteins, die nach seiner Auffassung nicht alle schlecht seien, zu reden und sie davon zu überzeugen, dass es noch einen anderen Weg gibt. Und letztlich rief er dazu auf, dass sie sich im Falle einer Wahlniederlage mit den einigen noch frei Denkenden verbinden sollten und so zu den 30 % noch 20 % hinzukommen könnten. Eingedenk dieser Bezüge zielte bereits der Inhalt der Rede erkennbar primär darauf ab, die Partei des Angeklagten zu wählen bzw. die Zuhörer zu einem weiteren Wahlkampf zu animieren und im Falle der Wahlniederlage an einem demokratischen Prozess, der Verbindung mit weiteren 20 % zur Gewinnung einer demokratischen Mehrheit, mitzuwirken. Er rief zur Aufklärung über die aus seiner Sicht drohenden Nebenwirkungen ausdrücklich zu Gesprächen mit Verantwortlichen und Ärzten auf, was in einer demokratischen Gesellschaft legitim ist. Eine - wenn auch nur mittelbare - Anstachlung zu Gewalttaten ließ sich der Rede nicht entnehmen. Auch aus der Art und Weise der Rede konnte eine Eignung nicht hergeleitet werden. Der Angeklagte trug seine Rede in einem ruhigen und gleichmäßigen Ton und Sprachstil vor. Dies spiegelte sich auch im Umfeld der Rede wider. Die Rede wurde zwar an verschiedenen Stellen durch kurzen Applaus unterbrochen. Ansonsten folgte das Publikum dem Angeklagten in einer ruhigen Art und Weise, sodass nach Bekunden des Zeugen P. die Veranstaltung insgesamt ruhig und störungsfrei verlief. Letztlich war in die Betrachtung auch einzubeziehen, dass die Rede im Zusammenhang des Wahlkampfes erfolgte und es in dieser Zeit nicht unüblich ist, dass Politiker versuchen mit drastischen Bildern Stimmen zu gewinnen und andere von der eigenen Position zu überzeugen. Das Gericht verkennt bei dieser Betrachtung nicht, dass sich die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung auch in dem Jahr, aufgrund der bekannten Corona-Bekämpfungsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierung, deutlich aufgeheizt hatte. Gleichwohl kann hieraus keine Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens hergeleitet werden. Die Berücksichtigung dieser Umstände kann lediglich dazu führen, dass der Angeklagte mit seiner Rede zur Vergiftung des politischen Klimas beigetragen hat. Eine darüber hinausgehende Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens vermögen diese Umstände jedoch nicht herzuleiten (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 8.3.2021 – Ss 72/20, BeckRS 2021, 4322 Rn. 22, beck-online). Zwar ist der Vergleich zwischen der Zulassung des Impfstoffes und dem Holocaust nicht akzeptabel und für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich, jedoch muss die Gesellschaft nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht vor einer „Vergiftung des politischen Klimas“ geschützt werden. V. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 467 Abs. 1 StPO.