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Beschluss

5 K 29/11

Amtsgericht Mettmann, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGME1:2012:0326.5K29.11.00
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Tenor

In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums nebst Tiefgarageneinstellplatz

Grundbuchbezeichnung:

Grundbuch von I Blatt XXXX

897 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung I, Flur 9X Flurstück XXX, Gebäude- und Freifläche, T- Weg Größe: 2018 m ², verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. XX bezeichneten Wohnung nebst Kellerraum und Tiefgarageneinstellplatz.

Eigentümer: M

blieben im Versteigerungstermin am Montag, 26.03.2012,  11.30 Uhr Meistbietende

a)      Herr L 1 , geb. am 16.11.1960

b)      Frau Dr. L 2, geb. am 23.01.1963

beide wohnhaft: C-Str., 40593 Düsseldorf

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher den Meistbietenden zu je 1/2 Anteil für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von

€ 165.000,00 (i. B. einhundertfünfundsechzigtausend EURO)

unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

  • 1. Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen.

  • 2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 20.070,--  €) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.

  • 3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen den Erstehern als Gesamtschuldner zur

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

Mettmann, 26.03.2012

ERechtspflegerin

Entscheidungsgründe
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums nebst Tiefgarageneinstellplatz Grundbuchbezeichnung: Grundbuch von I Blatt XXXX 897 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung I, Flur 9X Flurstück XXX, Gebäude- und Freifläche, T- Weg Größe: 2018 m ², verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. XX bezeichneten Wohnung nebst Kellerraum und Tiefgarageneinstellplatz. Eigentümer: M blieben im Versteigerungstermin am Montag, 26.03.2012, 11.30 Uhr Meistbietende a) Herr L 1 , geb. am 16.11.1960 b) Frau Dr. L 2, geb. am 23.01.1963 beide wohnhaft: C-Str., 40593 Düsseldorf Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher den Meistbietenden zu je 1/2 Anteil für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von € 165.000,00 ( i. B. einhundertfünfundsechzigtausend EURO) unter folgenden Bedingungen zugeschlagen: 1. Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen. 2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 20.070,-- €) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen. 3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen den Erstehern als Gesamtschuldner zur Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen. Mettmann, 26.03.2012 ERechtspflegerin