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Beschluss

111 M 659/23

Amtsgericht Krefeld, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGKR:2023:0807.111M659.23.00
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Tenor

Der sofortigen Beschwerde der Landeskasse vom 07.08.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 28.07.2023 (111 M 659/23) wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Landgericht Krefeld als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.

Entscheidungsgründe
Der sofortigen Beschwerde der Landeskasse vom 07.08.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 28.07.2023 (111 M 659/23) wird nicht abgeholfen. Die Sache wird dem Landgericht Krefeld als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt. Gründe: Es verbleibt bei der Begründung des angefochtenen Beschlusses.