154 F 84/20
Amtsgericht Iserlohn, Entscheidung vom
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Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der E (Vers. Nr. #####/####) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 8,7025 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto #####/#### bei der E, bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der F AG (Vers. Nr. #####/####) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 34.114,50 Euro , bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der E (Vers. Nr. #####/####) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2,5053 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto #####/#### bei der E, bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der E (Vers. Nr. #####/####) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 0,38 Euro monatlich (Höherversicherung) auf das vorhandene Konto #####/#### bei der E, bezogen auf den 30. 11. 2020, übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.