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Urteil

8 N 21.2680

VGH München, Entscheidung vom

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Entscheidungsgründe
I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Es ergeht folgender Beschluss Der Streitwert für die Normenkontrollsache wird auf 200.000 Euro festgesetzt.