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Urteil

10 A 1019/21

VG Stade, Entscheidung vom

ECLI:DE:VGSTADE:2024:0815.10A1019.21.00
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Leitsätze
Für das Vorliegen eines Vermittlungsvertrages mit einer überregionalen Agentur kommt es nach Auffassung der Kammer weniger darauf an, ob bzw. dass ein Vermittler ortsübergreifend oder gar deutschlandweit tätig ist. Vielmehr kommt es darauf an, dass zwischen dem Vermittler und dem Steuerpflichtigen kein Näheverhältnis in Form einer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht.
Entscheidungsgründe
Für das Vorliegen eines Vermittlungsvertrages mit einer überregionalen Agentur kommt es nach Auffassung der Kammer weniger darauf an, ob bzw. dass ein Vermittler ortsübergreifend oder gar deutschlandweit tätig ist. Vielmehr kommt es darauf an, dass zwischen dem Vermittler und dem Steuerpflichtigen kein Näheverhältnis in Form einer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht.