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Urteil

10 A 1111/23

VG Stade, Entscheidung vom

ECLI:DE:VGSTADE:2023:0811.10A1111.23.00
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Leitsätze
Die Voraussetzungen für eine Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG liegen im Hinblick auf die Italienische Republik derzeit nicht vor.
Entscheidungsgründe
Die Voraussetzungen für eine Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG liegen im Hinblick auf die Italienische Republik derzeit nicht vor.