Beschluss
3 A 332/20
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 3. Kammer, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGSH:2024:0429.3A332.20.00
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Tenor
Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (3. Kammer) vom 17.01.2024 wird wie folgt nach § 118 Abs. 1 VwGO vom Gericht berichtigt:
1. Auf Seite 21 UA, dritter Absatz, vierter Satz, wird das Wort „Von“ durch die Worte „Durch von“ ersetzt.
2. Auf Seite 73 UA, dritter Absatz, zweiter Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
3. Auf Seite 139 UA, zweiter Absatz, erster Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
4. Auf Seite 139 UA, dritter Absatz, dritter Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
5. Auf Seite 141 UA, fünfter Absatz, erster Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
6. Auf Seite 141 UA, sechster Absatz, erster Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
Entscheidungsgründe
Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (3. Kammer) vom 17.01.2024 wird wie folgt nach § 118 Abs. 1 VwGO vom Gericht berichtigt: 1. Auf Seite 21 UA, dritter Absatz, vierter Satz, wird das Wort „Von“ durch die Worte „Durch von“ ersetzt. 2. Auf Seite 73 UA, dritter Absatz, zweiter Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt. 3. Auf Seite 139 UA, zweiter Absatz, erster Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt. 4. Auf Seite 139 UA, dritter Absatz, dritter Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt. 5. Auf Seite 141 UA, fünfter Absatz, erster Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt. 6. Auf Seite 141 UA, sechster Absatz, erster Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt. Das Gericht berichtigt offenbare Unrichtigkeiten im Sinne des § 118 Abs. 1 VwGO.