Beschluss
2 B 150/24
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Die als Auswahlkriterium für die Aufstiegsausbildung bei der Polizei verwendeten Instrumentarien des Computertests und des strukturierten Interviews bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; die allein auf Verwaltungsvorschriften gestützte Praxis wird dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts im Bereich des Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf nicht gerecht (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2024 - 1 WB 36/23 -, juris).
Entscheidungsgründe
Die als Auswahlkriterium für die Aufstiegsausbildung bei der Polizei verwendeten Instrumentarien des Computertests und des strukturierten Interviews bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; die allein auf Verwaltungsvorschriften gestützte Praxis wird dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts im Bereich des Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf nicht gerecht (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2024 - 1 WB 36/23 -, juris).