OffeneUrteileSuche
Beschluss

3 B 262/19

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

5mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

5 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
Eine Tagespflegeperson, die ihr zum Zwecke der Tagespflege außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten anvertraute Kleinkinder in einem Alter bis zu drei Jahren ohne triftigen Grund allein in einem PKW zurücklässt, verletzt in erheblichem Maß ihre Aufsichtspflicht.
Entscheidungsgründe
Eine Tagespflegeperson, die ihr zum Zwecke der Tagespflege außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten anvertraute Kleinkinder in einem Alter bis zu drei Jahren ohne triftigen Grund allein in einem PKW zurücklässt, verletzt in erheblichem Maß ihre Aufsichtspflicht.