OffeneUrteileSuche
Urteil

3 A 736/16

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

3mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

3 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
1. Den Kindern des Bürgers eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die in einem anderen, aufnehmenden Mitgliedstaat seit einem Zeitpunkt wohnen, zu dem dieser Bürger dort als Wanderarbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht hatte, steht im Aufnahmestaat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu, um dort weiterhin am allgemeinen Unterricht teilzunehmen. 2. Dieses Aufenthaltsrecht ist nicht davon abhängig, dass der sorgeberechtigte Elternteil - oder die beschulten Kinder - über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. 3. Das eigenständige Aufenthaltsrecht der Kinder von Wanderarbeitnehmern im Aufnahmestaat besteht auch dann, wenn der Besuch aufgrund der Grenznähe vom anderen Mitgliedsstaat aus zumutbar wäre.
Entscheidungsgründe
1. Den Kindern des Bürgers eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die in einem anderen, aufnehmenden Mitgliedstaat seit einem Zeitpunkt wohnen, zu dem dieser Bürger dort als Wanderarbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht hatte, steht im Aufnahmestaat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu, um dort weiterhin am allgemeinen Unterricht teilzunehmen. 2. Dieses Aufenthaltsrecht ist nicht davon abhängig, dass der sorgeberechtigte Elternteil - oder die beschulten Kinder - über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. 3. Das eigenständige Aufenthaltsrecht der Kinder von Wanderarbeitnehmern im Aufnahmestaat besteht auch dann, wenn der Besuch aufgrund der Grenznähe vom anderen Mitgliedsstaat aus zumutbar wäre.