Urteil
3 A 647/16
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Bei dem Aufstellen von Alttextilcontainern auf privaten Flächen handelt es sich auch dann um keine Sondernutzung nach dem Sächsischen Straßengesetz, wenn ihre Befüllung von öffentlichen Flächen aus erfolgt.
Entscheidungsgründe
Bei dem Aufstellen von Alttextilcontainern auf privaten Flächen handelt es sich auch dann um keine Sondernutzung nach dem Sächsischen Straßengesetz, wenn ihre Befüllung von öffentlichen Flächen aus erfolgt.