Urteil
4 A 703/16
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Aus den Regelungen des Podologengesetzes folgt nicht, dass Podologen zu einer eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde berechtigt sein sollen.
Entscheidungsgründe
Aus den Regelungen des Podologengesetzes folgt nicht, dass Podologen zu einer eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde berechtigt sein sollen.