Urteil
1 C 6/14
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
1. Die Flugverfahren („Flugrouten“) zur sog. kurzen Südabkurvung wurden bereits durch den Planfeststellungsbeschluss des damaligen Regierungspräsidiums Leipzig vom 4. November 2004 für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle „freigegeben“. 2. Die Feststellungsklage einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen diese Flugverfahren sind nach den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 -, BVerwGE 149, 17, entwickelten Maßstäben unbegründet.
Entscheidungsgründe
1. Die Flugverfahren („Flugrouten“) zur sog. kurzen Südabkurvung wurden bereits durch den Planfeststellungsbeschluss des damaligen Regierungspräsidiums Leipzig vom 4. November 2004 für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle „freigegeben“. 2. Die Feststellungsklage einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen diese Flugverfahren sind nach den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 -, BVerwGE 149, 17, entwickelten Maßstäben unbegründet.