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Urteil

1 A 668/15

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Zur materiellen Beweislast bei der Rücknahme eines Bewilligungsbescheids über Ausbildungsförderungsleistungen nach § 45 Abs. 1 SGB X wegen verschwiegenen Vermögens (wie OVG NRW, Urt. v. 28.05.2013 - 12 A 1306/12 -, juris).
Entscheidungsgründe
Zur materiellen Beweislast bei der Rücknahme eines Bewilligungsbescheids über Ausbildungsförderungsleistungen nach § 45 Abs. 1 SGB X wegen verschwiegenen Vermögens (wie OVG NRW, Urt. v. 28.05.2013 - 12 A 1306/12 -, juris).