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Urteil

5 A 763/10

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Die Ausbildung zum Fahrlehrer stellt keine Aufstiegsfortbildung, sondern eine Berufsausbildung dar.
Entscheidungsgründe
Die Ausbildung zum Fahrlehrer stellt keine Aufstiegsfortbildung, sondern eine Berufsausbildung dar.