Urteil
2 A 281/13
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
1. Für die nachträgliche Erstattung der von den Eltern zur Anschaffung von Lernmitteln für den Unterricht ihres Kindes aufgewendeten Kosten besteht gegenüber dem Schulträger keine Anspruchsgrundlage. 2. Zum Begriff der Lernmittelfreiheit in Art. 102 Abs. 4 Satz 1 SächsVerf.
Entscheidungsgründe
1. Für die nachträgliche Erstattung der von den Eltern zur Anschaffung von Lernmitteln für den Unterricht ihres Kindes aufgewendeten Kosten besteht gegenüber dem Schulträger keine Anspruchsgrundlage. 2. Zum Begriff der Lernmittelfreiheit in Art. 102 Abs. 4 Satz 1 SächsVerf.