Urteil
D 6 A 456/11
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
zum Gegenstand des Widerspruchs- und Klageverfahrens gegen eine Disziplinarverfügung bei Dauerdelikten, Gesunderhaltungspflicht, Alkoholabhängigkeit, unterlassene Mitwirkung bei der Wiederherstellung voller Dienstfähigkeit, Verbot des Führens von Dienstwaffen und Dienstkraftfahrzeugen
Entscheidungsgründe
zum Gegenstand des Widerspruchs- und Klageverfahrens gegen eine Disziplinarverfügung bei Dauerdelikten, Gesunderhaltungspflicht, Alkoholabhängigkeit, unterlassene Mitwirkung bei der Wiederherstellung voller Dienstfähigkeit, Verbot des Führens von Dienstwaffen und Dienstkraftfahrzeugen