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Urteil

2 A 127/10

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Im Verwaltungsrechtsstreit ergeht, wenn der Beklagte den eingeklagten Anspruch wirksam anerkennt, ein Anerkenntnisurteil. Dies kann der Berichterstatter ohne mündliche Verhandlung in abgekürzter Form erlassen.
Entscheidungsgründe
Im Verwaltungsrechtsstreit ergeht, wenn der Beklagte den eingeklagten Anspruch wirksam anerkennt, ein Anerkenntnisurteil. Dies kann der Berichterstatter ohne mündliche Verhandlung in abgekürzter Form erlassen.