Beschluss
2 D 20/10
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Der Anspruch eines volljährigen unverheirateten Kindes auf Prozesskostenvorschuss setzt voraus, dass dieses von seinen leistungsfähigen Eltern Unterhalt verlangen kann. Für die Dauer einer rechtswissenschaftlichen Promotion besteht ein Unterhaltsanspruch in der Regel nicht.
Entscheidungsgründe
Der Anspruch eines volljährigen unverheirateten Kindes auf Prozesskostenvorschuss setzt voraus, dass dieses von seinen leistungsfähigen Eltern Unterhalt verlangen kann. Für die Dauer einer rechtswissenschaftlichen Promotion besteht ein Unterhaltsanspruch in der Regel nicht.