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Beschluss

1 B 290/09

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Wird das Einvernehmen einer Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht uneingeschränkt erteilt, fehlt es an einer Erklärung des Einvernehmens, was die Baugenehmigungsbehörde an einer Erteilung der Baugenehmigung hindert.
Entscheidungsgründe
Wird das Einvernehmen einer Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht uneingeschränkt erteilt, fehlt es an einer Erklärung des Einvernehmens, was die Baugenehmigungsbehörde an einer Erteilung der Baugenehmigung hindert.