OffeneUrteileSuche
Urteil

1 B 538/06

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

1mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
Der Rücknahme eines Zuwendungsbescheides stehen Vermögensdispositionen nicht entgegen, die wertmäßig noch im Vermögen des Begünstigten vorhanden sind.
Entscheidungsgründe
Der Rücknahme eines Zuwendungsbescheides stehen Vermögensdispositionen nicht entgegen, die wertmäßig noch im Vermögen des Begünstigten vorhanden sind.