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Urteil

2 B 468/03

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Rücknahme einer Apothekenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Apothekengesetzt - ApoG -; Umdeutung einer Rücknahme einer Apothekenerlaubnis in einen Widerruf nach § 4 Abs. 2 ApoG; Zuverlässigkeit für den Betrieb einer Apotheke nach § 2 ApoG; Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung nach § 7 ApoG.
Entscheidungsgründe
Rücknahme einer Apothekenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Apothekengesetzt - ApoG -; Umdeutung einer Rücknahme einer Apothekenerlaubnis in einen Widerruf nach § 4 Abs. 2 ApoG; Zuverlässigkeit für den Betrieb einer Apotheke nach § 2 ApoG; Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung nach § 7 ApoG.