Beschluss
1 B 636/00
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Zur Rücknahme der Eintragung eines Weges in das Bestandsverzeichnis durch die Gemeinde.
Entscheidungsgründe
Zur Rücknahme der Eintragung eines Weges in das Bestandsverzeichnis durch die Gemeinde.