OffeneUrteileSuche
Beschluss

1 S 669/98

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

1mal zitiert
1Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 1 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
1. Die Bauaufsichtsbehörde ist auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 62b Abs. 5 SächsBO befugt, eine auf § 76 Abs. 1 SächsBO gestützte Baueinstellungsverfügung zu erlassen. Vertrauensschutzgesichtspunkte zugunsten des Bauherren stehen dem nicht entgegen; dieser handelt im Bauanzeigeverfahren grundsätzlich auf eigene Gefahr. 2. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB führen nicht dazu, daß davon betroffene Grundstücksteile ihre Baulandqualität im Sinne von § 19 Abs. 3 Satz 1 BauNVO verlieren.
Entscheidungsgründe
1. Die Bauaufsichtsbehörde ist auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 62b Abs. 5 SächsBO befugt, eine auf § 76 Abs. 1 SächsBO gestützte Baueinstellungsverfügung zu erlassen. Vertrauensschutzgesichtspunkte zugunsten des Bauherren stehen dem nicht entgegen; dieser handelt im Bauanzeigeverfahren grundsätzlich auf eigene Gefahr. 2. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB führen nicht dazu, daß davon betroffene Grundstücksteile ihre Baulandqualität im Sinne von § 19 Abs. 3 Satz 1 BauNVO verlieren.